Junge Schwedin als Terroristin verurteilt
Wien. 17-Jährige wollte nach Syrien reisen
Die Schweden bekommen dank der aus Stockholm ins Wiener Landesgericht entsandten TV-Teams einen kleinen Vorgeschmack auf die Umsetzung des Strafgesetzes, das ab 1. April auch in ihrem Land gelten wird. In Österreich ist die Vorbereitung einer Reise nach Syrien, um sich dort dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen, schon länger straf bar. Das bekam auch die 17-jährige Schwedin mit somalischen Wurzeln zu spüren, die am 5. Dezember am Westbahnhof verhaftet worden war.
Nagaad A. wurde am Donnerstag wegen „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“zu einer teilbedingten Strafe von einem Jahr Haft verurteilt.
Ein Monat wurde unbedingt ausgesprochen, diesen Teil hat sie allerdings durch ihre U-Haft bereits abgesessen. „Es ist nicht notwendig, die Angeklagte weiter einzusperren“, sagte Richter Andreas Hautz. Wichtiger sei es, dass die 17-Jährige jetzt in ihre Heimat zurückkehrt „und man dort die nötigen Maßnahmen ergreift, eventuell durch Jugendwohlfahrtsbehörden“.
Anschlag befürchtet
Die Schülerin war Anfang Dezember aus ihrem Elternhaus in Linköping – einer 140.000 Einwohner zählenden Stadt – verschwunden und über Kopenhagen nach Wien gelangt. Ihrer Familie gelang es, die Vermisste mittels Handypeilung zu orten, worauf sie sich an die österreichischen Behörden wandten. Die Angehörigen befürchteten, ihre Tochter – die sich radikalisiert habe – könne am Weg nach Syrien sein bzw. einen Anschlag planen. Bei der Untersuchung ihres Handys fanden sich Videos von Terror-Gräueltaten, ISPropagandamaterial und Chat-Protokolle, in denen die Schülerin von Heiratsplänen mit einem IS-Kämpfer in Syrien fantasierte.
Im Vorfeld des Terrorprozesses formulierte Nagaad A. gemeinsam mit ihrem Verteidiger Wolfgang Blaschitz auf KURIER-Anfrage noch Aussagen, wie zum Beispiel: „Ich bin kurzzeitig dem optischen Charme der Mudschahedin erlegen.“Oder: „Es trifft immer Unschuldige.“Beim Prozess nestelt die in einen rosa Hidschab
gehüllte Schülerin am Mikrofon, doch es kommen nur Satzbrocken. Als ihr der Richter erklärt, sie müsse auch gar nichts sagen, verstummt sie völlig.
Dann wird der Akt verlesen. Die Anwerbung anderer Personen für den IS, weswegen Nagaad A. auch verurteilt wird, stellt sich so dar: „Wenn sie deine Unschuldigen töten, darfst du ihre Unschuldigen töten“, schrieb die Schwedin. Als Antwort ka: „Das ist barbarisches Verhalten, das kling nach Extremismus, nicht nach Islam.“Für Verteidiger Blaschitz fällt al- les unter „Gedankenfreiheit“: Die Jugend habe „das Privileg des Blödseins.“
Kindlich-naiv
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert Nagaad A. „kindlich-naives Denken“, welches jedoch bereits mit ISIdeologie vergiftet sei. Das Mädchen lebe isoliert, unterhalte Freundschaften nur über soziale Medien. Die geschiedenen Eltern reisten zum Prozess an und nehmen ihre Tochter mit heim, Umarmungen gab es keine. Der Vater erklärt außer Protokoll: „Unsere Tochter hat kein Verbrechen gegen den österreichischen Staat begangen und ist kein Terror-Mitglied.“Das sah der Schöffensenat anders.