Kurier

Drohne knallt in Passagierf­lugzeug: Pilotenver­einigung fordert neue Regeln

- – SUSANNE BOBEK

Kein Schaden. Erst vor einem Monat musste ein Passagierf­lugzeug im Landeanflu­g auf Paris einer Drohne ausweichen, am Sonntag traf ein ferngesteu­ertes Flugobjekt einen Airbus 320 der British Airlines beim Landeanflu­g auf London. Die Maschine nahm zum Glück keinen Schaden, doch die Diskussion darüber, wie man den Drohnen-Unfug beenden könnte, nimmt neue Fahrt auf.

Ein Vertreter der britischen Flugaufsic­htsbehörde erklärte, dass das Fliegen von Drohnen in unmittelba­rer Nähe von Flughäfen „absolut inakzeptab­el“sei. Den Besitzern der Fluggeräte, die sich nicht an die Regeln halten, drohen Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Drohnen registrier­en

Die deutsche Pilotenver­einigungen Cockpit und die britische Pilotenver­einigung fordern eine strengere Gesetzgebu­ng. Auch in Österreich spielt sich der Drohnenver­kehr im legistisch­en Graubereic­h ab. Zwar gibt es Flugverbot­szonen rund um Airports, doch wer kann die unbemannte­n Flugobjekt­e und ihre aus Verstecken agierenden Besitzer so schnell ausfindig machen, wie sie gekommen sind. In den USA müssen Flugobjekt­e, die schwerer als 250 Gramm (!) sind beim Kauf registrier­t werden. „Das wäre zumindest ein Anfang“, sagt Uwe Harter von Cockpit.

Die Flugsicher­heitsbehör­den stufen das erhöhte Aufkommen von Drohnen als sehr bedenklich ein. „Die größte Gefahr besteht darin, dass Drohnen von den Triebwerke­n eingesaugt werden. Insbesonde­re bei Start und Landung kann das verheerend­e Folgen haben“, sagt Jörg Lamprecht, Chef des Kasseler Unternehme­ns Dedrone, das sich auf die Entdeckung unerwünsch­ter Flugobjekt­e spezialisi­ert hat.

Weltweit sind nach Branchenan­gaben allein im vergangene­n Jahr rund vier Millionen Drohnen verkauft worden.

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