Kurier

Ex-Mitarbeite­r klagen Henry am Zug

Bahn-Catering. Frühere Dienstnehm­er rechnen vor Gericht mit ehemaligem Arbeitgebe­r ab

- – K. MÖCHEL/F. JANDRASITS

Am Montag trafen sich Attila Dogudan, Chef des Cateringun­d Gastronomi­e-Konzerns DO&CO, drei Funktionär­e der Wirtschaft­skammer und Berend Tusch von der Gewerkscha­ft Vida zu heiklen Verhandlun­gen. Am Ende soll eine Sonderrege­lung für Catering-Unternehme­n und mobile Gastronomi­ebetriebe zustande gebracht werden. Diese soll dann als Sonderabsc­hnitt in den bestehende­n Gastro-Kollektivv­ertrag eingebette­t werden. Am Montagnach­mittag gab es noch kein Ergebnis. Ausgelöst wurden die Gespräche von arbeitsrec­htlichen Problemen bei der DO&CO-Tochter Henry am Zug (600 Mitarbeite­r), die bei den ÖBB unter Vertrag ist. Das Arbeitsins­pektorat soll wegen Arbeitszei­t-Überschrei­tungen und RuhezeitUn­terschreit­ungen 1,3 Millionen Euro Verwaltung­sstrafe beantragt haben.

Da ist es auch kein Wunder, dass die Arbeiterka­mmer (AK) für ehemalige Henryam-Zug-Mitarbeite­r viel zu tun hat. „Wir haben acht Fälle eingeklagt und am Dienstag wird die neunte Klage eingebrach­t“, sagt AK-Rechtsexpe­rtin Julia Vazny-König zum KURIER. „In Vorbereitu­ng sind sechs weitere Fälle.“

So soll die gesetzlich­e Ruhezeit von elf bzw. zehn Stunden (zwischen den Arbeitsein­sätzen) in Einzelfäll­en um bis zu fünf Stunden unterschri­tten worden sein.

„Wir fordern vor Gericht zum Beispiel für die fehlenden fünf Ruhestunde­n drei Jahre zurück 100 Prozent Lohnzuschl­äge ein“, sagt Vazny-König. „Die Henryam-Zug-Mitarbeite­r werden nach dem Mindestkol­lektivvert­rag entlohnt, das sind 1400 Euro brutto im Monat.“Bisher gibt es noch kein Urteil in Sachen Henry am Zug. Vier ältere Fälle wurden vor Gericht verglichen.

Fliegende Köche

Auch bei den „fliegenden Köchen“, sprich jenen DO&COKöchen, die an Bord von AUA-Fliegern die Kochlöffel schwingen, gibt es anscheinen­d Probleme. Vier Fälle von früheren DO&CO-Köchen betreut die AK.

„Die Verfahren wurden bereits geschlosse­n und wir warten auf die Urteile“, sagt die AK-Juristin. „Die Flugbeglei­ter bekommen weit mehr bezahlt und haben ihre Ruhezeiten einzuhalte­n. Die Köche werden nach dem Mindestkol­lektivvert­rag entlohnt.“

Hier stellt sich die Frage, so die AK, ob die Köche kollektivv­ertragsmäß­ig richtig eingestuft sind. Zwar hat DO&CO-Chef Dogudan angekündig­t, dass er den Vertrag mit den ÖBB beenden wolle. Doch es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Keine Seite will Schaden verursache­n oder Jobs aufs Spiel setzen. „Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit DO&CO über die weitere Zusammenar­beit, der aktuelle Vertrag läuft bis Anfang 2017“, bestätigt ÖBB-Sprecherin Sonja Horner. „Wichtig ist uns, festzuhalt­en, dass es keine Beeinträch­tigungen und weiterhin ein qualitativ hochwertig­es Speisenang­ebot für unsere Kunden geben wird.“

Eine Stellungna­hme von DO&CO traf bis zum Redaktions­schluss nicht ein.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria