Schweizer Rotlicht-Größe Opfer eines „Komplotts“
Freispruch. Nach 1683 Tagen Haft durfte der 47-jährige frühere Bar-Betreiber Ignaz Walker das Gericht als freier Mann verlassen. Damit endet ein Fall, der die Schweiz seit November 2010 in Atem gehalten hatte und wohl als teuerster Justizirrtum in die Geschichte des Kantons Uri eingehen wird.
Ignaz Walker, ein Bar-Betreiber, mutmaßlicher Zuhälter, jedenfalls eine Größe im Rotlichtmilieu von Urn, einer Kleinstadt im schweizerischen Kanton Uri, soll einem „Komplott“zum Opfer gefallen sein. Schlampige Ermittler, die den streitbaren Mann schon immer hinter Gittern sehen wollten, hätten volltrunkene Belastungszeugen und unsaubere DNA-Beweise erbracht. Erst Berichte des Polit-Magazins Rundschau zeigten, dass „der Kanton mit seinem rebellischsten Bürger eine Art Generalabrechnung vorgenommen hat“.
Streit um Ukrainerin
Walker wurde vorgeworfen, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Seine ukrainische Ex-Frau wurde im November 2010 durch zwei Streifschüsse leicht verletzt. Dafür wurde Walker 2013 zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Der mutmaßliche Auftragsschütze, der eine achtjährige Haftstrafe wegen anderer Delikte verbüßen muss, sagte im Schweizer Fernsehen, dass alles ganz anders gewesen sei. Walkers Frau hätte damals bereits einen anderen Mann geliebt und wollte Walker loswerden. Das Attentat wäre fingiert worden.
Schussrekonstruktionen haben ergeben, dass die belastenden Aussagen der ExFrau nicht mit dem Spuren am Tatort übereinstimmen und der Belastungszeuge seine Glaubwürdigkeit verloren hätte. Die Justiz hat sich nach Meinung der Neuen Zürcher Zeitung schwer blamiert.
Ignaz Walker kann jetzt Entschädigung fordern. Seine Anwalts- und Verfahrenskosten muss der Kanton Uri übernehmen. Der Schweizer Staatsanwalt fühlt sich dennoch nicht ganz blamiert: Einen Schusswechsel mit einem ehemaligen Fremdenlegionär und andere Waffenvergehen konnte er Walker anhängen. Doch diese Strafe hat der Mann in seiner mehr als vierjährigen Haft abgesessen.