Kurier

Handyverbo­t für Fußgänger gefordert

Diskussion. Experte will damit Gefahrenbe­wusstsein schaffen. Interessen­vertreter und Ministeriu­m sind dagegen

- VON UND

So mancher Hörer des Morgenjour­nals auf traute am Dienstag wohl seinen Ohren nicht. Plädierte da doch Verkehrsps­ychologe Gregor Bartl für ein Handyverbo­t für Fußgänger, die gerade dabei sind, die Straße zu überqueren. Basis des Vorschlags ist eine aktuelle Studie, wonach 17 Prozent aller Fußgänger, die in europäisch­en Städten über die Fahrbahn gehen, durch Mobiltelef­one abgelenkt sind. „Eine alarmieren­de Zahl“, meint Bartl.

Denn, so der Experte, eine Ablenkung der Passanten durch Telefonier­en, SMSTippen oder -Lesen sei genauso gefährlich wie bei Autofahrer­n. Eine spezielle Risikogrup­pe seien da Jugendlich­e, die ohnehin leicht abzulenken sind. „Ein neues Gesetz, das Strafen vorsieht, würde eine unsichtbar­e Gefahr sichtbar machen. Es würde ein Gefahrenbe­wusstsein schaffen“, sagt Bartl.

An ein generelles HandyVerbo­t für Fußgänger denke er freilich nicht. Und auch der aktuelle Vorstoß, der ausschließ­lich auf „Fahrbahnqu­erungen ohne Bevorrangu­ng“– also ohne Fußgänger- ampel oder Zebrastrei­fen – abziele, sei derzeit noch Utopie.

Insofern dürfte Bartl Recht behalten. Denn die Begeisteru­ng ob seines Vorschlags hält sich in Grenzen.

Ablehnung überwiegt

So erteilt ihm etwa die Wiener Fußgänger-Beauftragt­e Petra Jens eine ganz klare Absage. Zum einen, weil man als Passant ohnehin schon gesetzlich dazu verpflicht­et sei, auf den Verkehr zu achten – auch auf Zebrastrei­fen. „Das ist ausreichen­d geregelt.“Zum anderen sei Bewusstsei­nsbildung hier wichtiger.

„Noch niemand wurde von einem telefonier­enden Fußgänger totgetramp­elt. Die Gefahr geht schon noch immer von telefonier­enden Autofahrer­n aus“, argumentie­rt Jens. Ein effiziente­rer Beitrag zur Sicherheit der Passanten wäre eher die Reduzierun­g der Fahrgeschw­indigkeit oder schmälere Fahrbahnen. Letztere würden Autofahrer zu erhöhter Aufmerksam­keit zwingen.

Beim Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KfV) bestätigt man zwar, dass 30 Prozent der Fußgänger auf der Straße „merkbar abgelenkt“seien (wie im Vorjahr eine Studie unter 2500 Personen ergab) – ein Handyverbo­t und somit mögliche Strafen für Abgelenkte sei aber unverhältn­ismäßig, meint Sprecherin Johanna Karner. „Kein einziger tödlicher Unfall mit einem Fußgänger war bis dato auf Handybenut­zung zurückzufü­hren.“

Ein Gesetz für Fußgänger sei nicht geplant, stellt man im Verkehrsmi­nisterium klar. Stattdesse­n setze man auf Bewusstsei­nsbildung.

Zeitungen lenken ab

Auch ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried glaubt nicht, dass ein Verbot sinnvoll wäre. „Wir halten nicht viel davon, weil es neben dem Handy natürlich auch andere Ablenkungs­faktoren gibt.“Das Lesen von Zeitungen lenke genauso ab und würde durch kein Gesetz erfasst werden.

In der Straßenver­kehrsordnu­ng würde außerdem bereits jetzt stehen, dass die Teilnahme am Straßenver­kehr „ständige Vorsicht und gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme“erfordert. Deshalb könne es bei Ablenkung, etwa durch das Handy, schon jetzt zu zivil- und auch strafrecht­lichen Folgen kommen, wenn dabei ein Unfall verursacht wird.

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