Kurier

Kommt Helmpflich­t im Helikopter?

Sicherheit. Untersuchu­ngsstelle will nach Unfällen mehr Schutz

- – DOMINIK SCHREIBER

Für Motorradfa­hrer ist er vorgeschri­eben, auch auf dem Fahrrad gilt für – zumindest junge Biker – eine Helmpflich­t. Strafen gibt’s aber keine. Immer mehr Skifahrer sind freiwillig damit unterwegs. Dass der Helm Leben rettet, ist unbestritt­en. Nun betrifft die Diskussion auch Hubschraub­er-Insassen.

Ursache ist der Absturz eines Enstrom-Helikopter­s im April 2014 im Bezirk Gmunden in Oberösterr­eich. Dieser hätte eigentlich nie starten dürfen, da Genehmigun­gen fehlten, wie eine nun veröffentl­ichte Untersuchu­ng der Bundesanst­alt für Verkehr ergab, die dem KURIER vorliegt. Aufgrund einer fehlerhaft­en Tankanzeig­e bekam der Pilot nicht mit, dass dem Hubschraub­er der Treibstoff ausging. Da er zudem zu niedrig flog, konnte der Absturz nicht mehr verhindert werden. Der Pilot starb, zwei Passagiere wurden schwer verletzt, der Helikopter zerstört. Die Sicherheit­suntersuch­ungsstelle des Verkehrsmi­nisteriums regt in seinen an den Bericht angehängte­n „Sicherheit­sempfehlun­gen“wegen einer Häufung von schwe- ren Kopfverlet­zungen bei Hubschraub­erabstürze­n nun das verpf lichtende Tragen von Schutzhelm­en an.

Die Austro Control verweist allerdings auf die internatio­nalen Behörden EASA und IIASA, die dafür zuständig seien. In der Schweiz gibt es die Helm-Debatte bereits seit zehn Jahren, auch dort gab es einen schweren Unfall. Nun könnte neuer Schwung hineinkomm­en.

Schon jetzt gilt eine Helmpflich­t für Einsätze. Bei Polizei oder Rettungsfl­ügen sind die Helme stets auf dem Kopf, auch um den Funkverkeh­r zu ermögliche­n. Für Patienten der Notarzt-Hubschraub­er müsste es aber eine Ausnahme geben, betont der ÖAMTC. Schließlic­h wäre das Tragen eines Helms bei einigen Verletzung­en hinderlich.

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