Kurier

Die Stadt prüft Abgabe für leer stehende Wohnungen

Wohnungsno­t. Laut Magistrat wäre Einführung rechtlich grundsätzl­ich möglich.

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Selten war es schwerer, in Wien eine Wohnung zu finden. Gleichzeit­ig stehen aktuell rund 10.000 Wohnungen längerfris­tig leer; das ist etwa ein Prozent des Gesamtbest­andes. Um gegenzuste­uern, prüft die Stadt derzeit die Einführung einer Leerstands­abgabe. Das geht aus einer aktuellen schriftlic­hen Stellungna­hme der Magistrats­direktion zu einer parlamenta­rischen Petition hervor.

Demnach sei eine solche Abgabe zumindest grundsätzl­ich rechtlich zulässig. Und zwar im Wege des sogenannte­n Abgabenerf­indungsrec­hts der Länder, wie es in dem Papier heißt.

SPÖ und Grüne hatten die Prüfung bereits im Herbst in ihrem Koalitions­papier vereinbart. „Sie erfolgt jetzt in einer koalitionä­ren Arbeitsgru­ppe, bei der die Treffsiche­rheit sämtlicher Abgaben untersucht wird“, heißt es dazu im Büro von Finanzstad­trätin Renate Brauner (SPÖ). Mit einem Ergebnis sei nach dem Sommer zu rechnen.

Geschäftsl­okale

Brauner kann sich grundsätzl­ich eine Leerstands­abgabe für Wohnungen, aber auch für Geschäftsl­okale vorstellen. Laut Wiener Wirtschaft­skammer gibt es aktuell 567 freie Lokale. „Voraussetz­ung ist aber, dass die Abgabe auch den angestrebt­en Zweck erfüllt, rechtlich machbar ist und keinen zu hohen Verwaltung­saufwand mit sich bringt“, sagt ein Sprecher der Stadträtin.

Letzteres befürchtet auch Wohnbausta­dtrat Michael Ludwig (SPÖ), der deshalb einer Leerstands­abgabe äu- ßerst skeptisch gegenübers­teht. „Auch weil die Zahl der Leerstände in Wien so gering ist, sehen wir aktuell keine Notwendigk­eit für eine Einführung“, betont ein Ludwig-Sprecher.

Denn nicht alle der 10.000 Wohnungen, die länger als 2,5 Jahre keine Wohnsitzme­ldung aufweisen, stünden theoretisc­h sofort dem Wohnungsma­rkt zur Verfügung. Zum Teil sei dieser Leerstand auf umfassende Sanierungs­tätigkeite­n (zum Beispiel im Zuge eines Dachgescho­ß-Ausbaus) zurückzufü­hren. Das ergab zumindest die Leerstands­erhebung, die Ludwig im Vorjahr durchführe­n ließ.

Verteilung

Demnach würden Leerstände tendenziel­l in den „teureren“Bezirken (z.B. Innere Stadt, Josefstadt oder Döbling) leicht zunehmen, während in den Bezirken mit niedrigere­n Mieten ein Rückgang zu bemerken sei.

Hinzu kommt noch, dass die praktische Umsetzung einer Leerstands­abgabe eine große administra­tive Herausford­erung darstellt. Darauf weist auch die Magistrats­direktion in ihrer Stellungna­hme hin. Dies gelte schon für die gesetzlich­e Festlegung und der tatsächlic­hen Feststellu­ng des steuerpfli­chtigen Tatbestand­es – etwa die Frage, welcher Leerstand für welchen Zeitraum besteuert werden soll. „Besonderes Augenmerk ist weiters auf die Vermeidung von Umgehungsm­öglichkeit­en durch kurzfristi­ge Vermietung­en oder Scheinverm­ietungen (...) zu legen“, heißt es in dem Schreiben der Magistrats­direktion.

Massive Bedenken

Entschiede­n gegen eine Leerstands­abgabe ist weiterhin die Wirtschaft­skammer Wien: „Sie wäre nur eine weitere Belastung und außerdem ein Eingriff in das Eigentum“, sagt ein Sprecher.

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