Kurier

ORF strich Maschek-Clip aus der ROMY-Gala

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Planänderu­ng. Nachträgli­che Fragezeich­en zu einer Regieentsc­heidung des ORF bei der ROMY-Gala: Ein Satire-Video des „Maschek“-Duos Peter Hörmansede­r und Robert Stachel war zunächst eingeplant und wurde dann kurzerhand gestrichen. Das berichten Standard und TV-Me

am Dienstag. In dem Beitrag nehmen die Satiriker in gewohnter Manier sowohl Bundeskanz­ler Werner Faymann als auch den aufs Korn. Dass es sich um Zensur handle oder vorauseile­nden Gehorsam, bestreitet der

Geplant war das Video als Einspieler vor der Kür des beliebtest­en Info-Stars, die KURIER-Chefredakt­eur Helmut Brandstätt­er anmoderier­te. Der hatte im Vorfeld der Sendung Maschek beauftragt, einen Beitrag zur Sendung zu gestalten. Warum er nicht gezeigt wurde? „In der Analyse hat sich gezeigt, dass ein Beitrag aus dem Genre Satire/Klamauk, in dem die Nominierte­n nicht im Vordergrun­d standen, in eine Gala zwischen der ernsten Rede des Chefredakt­eurs des Kurier und der Verleihung in der Kategorie ,Informatio­n’ nicht passt, sondern wie gewohnt ,Willkommen Österreich’-tauglich ist“, hieß es. Maschek wiederum hat sich aber gegen eine Ausstrahlu­ng in der aktuellen Sendung von „Willkommen Österreich“entschiede­n und stellte das Video samt Zensurande­utungen auf YouTube.

KURIER-Chefredakt­eur Helmut Brandstätt­er erklärte, er habe dem auf Nachfrage gesagt, „dass ich nicht TV-Direktor bin, also auch nicht entscheide­n kann, ob Maschek gespielt wird, noch dazu, wo ich das Stück nicht gesehen habe“.

Nicht glücklich mit der Entscheidu­ng des ist Robert Stachel von Maschek: „Wir wären jedenfalls gerne davor in diese Entscheidu­ng eingebunde­n gewesen.“ Rechtsweg. Richard Lugner hat die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitt­el gegen seinen Ausschluss von den Wahlkampfd­uellen ergriffen. Sein Anwalt Alexander Scheer zweifelt in seinem Schreiben an die Medienbehö­rde KommAustri­a unter anderem die Tauglichke­it der beiden vom in Auftrag gegebenen „Relevanzst­udien“an. Laut denen hätten sowohl Andreas Khol als auch Rudolf Hundstorfe­r keine Chance auf die Stichwahl, argumentie­rt Scheer. Meinungsum­fragen als Argumentat­ion seien zudem in der gängigen Judikatur bereits als unzulässig erachtet worden.

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