ORF strich Maschek-Clip aus der ROMY-Gala
Planänderung. Nachträgliche Fragezeichen zu einer Regieentscheidung des ORF bei der ROMY-Gala: Ein Satire-Video des „Maschek“-Duos Peter Hörmanseder und Robert Stachel war zunächst eingeplant und wurde dann kurzerhand gestrichen. Das berichten Standard und TV-Me
am Dienstag. In dem Beitrag nehmen die Satiriker in gewohnter Manier sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch den aufs Korn. Dass es sich um Zensur handle oder vorauseilenden Gehorsam, bestreitet der
Geplant war das Video als Einspieler vor der Kür des beliebtesten Info-Stars, die KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter anmoderierte. Der hatte im Vorfeld der Sendung Maschek beauftragt, einen Beitrag zur Sendung zu gestalten. Warum er nicht gezeigt wurde? „In der Analyse hat sich gezeigt, dass ein Beitrag aus dem Genre Satire/Klamauk, in dem die Nominierten nicht im Vordergrund standen, in eine Gala zwischen der ernsten Rede des Chefredakteurs des Kurier und der Verleihung in der Kategorie ,Information’ nicht passt, sondern wie gewohnt ,Willkommen Österreich’-tauglich ist“, hieß es. Maschek wiederum hat sich aber gegen eine Ausstrahlung in der aktuellen Sendung von „Willkommen Österreich“entschieden und stellte das Video samt Zensurandeutungen auf YouTube.
KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter erklärte, er habe dem auf Nachfrage gesagt, „dass ich nicht TV-Direktor bin, also auch nicht entscheiden kann, ob Maschek gespielt wird, noch dazu, wo ich das Stück nicht gesehen habe“.
Nicht glücklich mit der Entscheidung des ist Robert Stachel von Maschek: „Wir wären jedenfalls gerne davor in diese Entscheidung eingebunden gewesen.“ Rechtsweg. Richard Lugner hat die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen seinen Ausschluss von den Wahlkampfduellen ergriffen. Sein Anwalt Alexander Scheer zweifelt in seinem Schreiben an die Medienbehörde KommAustria unter anderem die Tauglichkeit der beiden vom in Auftrag gegebenen „Relevanzstudien“an. Laut denen hätten sowohl Andreas Khol als auch Rudolf Hundstorfer keine Chance auf die Stichwahl, argumentiert Scheer. Meinungsumfragen als Argumentation seien zudem in der gängigen Judikatur bereits als unzulässig erachtet worden.