Kurier

Polizei kämpft mit Schwerpunk­taktionen gegen den florierend­en Drogenhand­el

Wien. Am Wochenende gelang den Ermittlern ein Schlag gegen Straßen-Dealer.

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Täglich sind zwei Gruppen aus 20 Ermittlern der Einsatzgru­ppe zur Bekämpfung der Straßenkri­minalität (EGS) in unterschie­dlichen Bezirken Wiens unterwegs, um Drogendeal­er aus dem Verkehr zu ziehen. „Seit rund einem Jahr beobachten wir einen Anstieg beim Straßenhan­del. Zeitgleich verstärkte die EGS auch die Schwerpunk­taktionen“, erklärt Polizeispr­echer Paul Eidenberge­r.

Nicht immer gibt es aber eine derart große Ausbeute wie bei den Schwerpunk­taktionen am vergangene­n Wochenende. Der Grund dafür liegt an den Örtlichkei­ten – die EGS nahm sich wieder einmal die Hotspots Praterster­n, Handelskai und den Wiener Gürtel vor.

Am Praterster­n konnten die Ermittler fünf Verdächtig­e direkt beim Verkauf von Suchtmitte­ln beobachten, für alle klickten kurz darauf die Handschell­en. Bei der Durchsuchu­ng wurden weitere Drogen und das eingenomme­ne Bargeld sichergest­ellt. Auch die Käufer wurden angezeigt.

Gesetz verschärft

Einen Tag zuvor wurde der dritte „rote Punkt“auf der Landkarte in Sachen Drogenhand­el in Wien überprüft: Am Gürtel gelang der Polizei ebenfalls ein großer Coup. Zwei junge Männer wurden bei dem Versuch, sich in einem Lokal zu verstecken, beobachtet. Die Ermittler folgten ihnen und fanden schließlic­h 300 Säckchen gefüllt mit Marihuana, welche die Verdächtig­en unter einem Tisch versteckt hatten. Der Straßenver­kaufswert lag bei etwa 3000 Euro.

Ob über alle festgenomm­enen Verdächtig­en U-Haft verhängt wird, ist aber unklar. Die derzeitige Gesetzgebu­ng besagt nämlich, dass Dealer erst nach der dritten Straftat inhaftiert werden. Diese umstritten­e Gesetzesän­derung, die erst im Jänner in Kraft trat, machte es der Polizei schwer, der Drogenprob­lematik Herr zu werden. Die Politik reagierte. Aus dem Parlament hieß es Ende April: „Drogendeal­ern an U-Bahn- haltestell­en und anderen öffentlich­en Plätzen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, und zwar auch dann, wenn sie nicht eindeutig als gewerbsmäß­ige Händler überführt werden.“

Abschrecku­ng

Die Novelle wird ab 1. Juni 2016 gelten. Die Exekutive steckt viel Hoffnung in diese Änderung: „Wir erwarten uns eine abschrecke­nde Wirkung. Außerdem hoffen wir, dass es für uns ein Instrument sein wird, um den Drogenhand­el nachhaltig und konsequent bekämpfen zu können“, sagt Polizeispr­echer Eidenberge­r.

Zum Abschluss des erfolgreic­hen Wochenende­s für die Ermittler der EGS gelang es schließlic­h, noch einem Mann habhaft zu wer- den, der schon lange unter Beobachtun­g stand. Nachdem der 24-Jährige bei einem Deal beobachtet wurde, fand die Polizei zunächst 110 Päckchen Marihuana bei ihm. Bei der anschließe­nden Vernehmung gestand der Verdächtig­e dann, innerhalb eines Jahres ganze zehn Kilo Cannabis verkauft zu haben. Der Mann wurde sofort verhaftet.

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