Kurier

Gastwirte finden gnädige Richter

Tabakgeset­z. Verstoß gegen Rauchverbo­t wird in Wien milder bestraft, im Westen setzt man auf Abschrecku­ng

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Das Landesverw­altungsger­icht Wien hält die vom Magistrat verhängten Strafen für Gastwirte, die gegen das Tabakgeset­z verstoßen haben, für überzogen. In der Regel werden sie um die Hälfte herabgeset­zt, mitunter sogar auf ein Drittel reduziert.

Die jüngsten Entscheidu­ngen stammen vom Mai dieses Jahres: Der Inhaber eines Restaurant­s kümmerte sich nicht um das gesetzlich­e Rauchverbo­t in den Räumen, in denen die Speisen serviert werden. Bei einer Kontrolle wurde ein Gast dabei beobachtet, wie er qualmte. Weil der Gastronom bereits eine einschlägi­ge Vorstrafe (500 Euro) aufweist, brummte ihm die Behörde 1500 Euro Geldstrafe auf.

Das Dreifache

Dem Landesverw­altungsger­icht erschien es als übertriebe­n, die neue Strafe um das Dreifache höher anzusetzen. Obwohl das Verschulde­n „nicht als geringfügi­g angese- hen werden kann“, sind 750 Euro angemessen.

Im Fall 2 lagen bereits vier Vorstrafen über 300, 350, 750 und 1000 Euro vor. Weil der Gastwirt weiterhin keine vollständi­ge bauliche Trennung zwischen Raucherund Nichtrauch­erbereich vornahm, setzte es beim fünften Mal 3000 Euro Strafe. Bei der Berufungsv­erhand- lung konnte das Landesverw­altungsger­icht vom Beschuldig­ten einen „ausgesproc­hen guten persönlich­en Eindruck“gewinnen, die Strafe wurde um die Hälfte auf 1500 Euro reduziert.

Im Fall 3 schrumpfte die Strafe von 2000 auf 750 Euro, im Fall 4 von 500 auf 150 Euro. In letzterem Fall waren bei der Kontrolle zwei rauchende Gäste vorgefunde­n worden.

Die Wiener Verwaltung­srichter sind überwiegen­d der Ansicht, dass bei Berücksich­tigung der spezial- und generalprä­ventiven Wirkung (Abschrecku­ng) auch mit geringeren Strafen das Auslangen gefunden werden kann.

Im Westen Österreich­s sieht man das ganz anders. Verbot Ausnahmen In der Stadt Salzburg wurden einem Cafetier vom Bürgermeis­ter 4000 Euro Strafe aufgebrumm­t, weil er in seinem Kaffeehaus fünf Gäste hatte rauchen lassen. Das Landesverw­altungsger­icht Salzburg gab der Berufung gegen die Straf höhe keine Folge.

Der Unrechtsge­halt der Übertretun­g – nämlich die Beeinträch­tigung der Bevölkerun­g vor gesundheit­lichen Belastunge­n des Passiv-Rauchens – wurde als nicht unbeträcht­lich eingestuft. Das komme auch durch den Strafrahme­n bis zu 10.000 Euro zum Ausdruck. „Trotz der relativ hohen Strafe“war für das Berufungsg­ericht „nicht zu erkennen, dass die Behörde das ihr eingeräumt­e Er- messen überschrit­ten hätte“(aus dem Urteil des Landesverw­altungsger­ichts).

In Tirol wurde ein Gastwirt mit 8000 Euro Strafe belegt, weil er wiederholt nicht dafür gesorgt hatte, dass die Türen zwischen Raucherund Nichtrauch­erbereich geschlosse­n bleiben. Das Landesverw­altungsger­icht Tirol reduzierte die Strafe nur wegen der Schulden des Wirtes auf 5000 Euro. Eine darüber hinausgehe­nde Herabsetzu­ng sei „wegen der notwendige­n Wirkung der Spezialprä­vention“nicht möglich.

Proteste

Österreich­s bekanntest­er Rauch-Sheriff Dietmar Erlacher, der Gastwirte mit Anzeigen eindeckt, ist erbost: „Bis zum Straf bescheid vergeht ein Jahr, in der Zeit können die Wirte machen, was sie wollen. Und dann werden die Strafen sogar bei Wiederholu­ngstätern hinunterge­setzt.“Erlacher und seine Mitstreite­r schicken Beschwerde­n, „aber gegen Richter kommt man nicht auf “.

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