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Auf Schadeners­atz zu klagen wird erleichter­t

Kartellges­etz-Novelle. Änderung bei Beweislast

- – AST

Wer durch Preisabspr­achen einen finanziell­en Schaden erlitten hat, kann künftig seine Ansprüche leichter vor Gericht geltend machen. Die geplante Novelle zum Kartellges­etz beseitigt eine Reihe von Hürden, die Schadeners­atzverfahr­en nach Kartellver­stößen bisher behinderte­n. Ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf des Justizmini­steriums ist noch bis 5. Oktober in Begutachtu­ng.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Beweislast­umkehr bei Kartellver­stößen, eine Offenlegun­g der Beweismitt­el sowie eine Verlängeru­ng der Verjährung­sfrist vor. Das Gericht kann künftig grundsätzl­ich davon ausgehen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat, die betroffene­n Firmen müssen die Ansprüche der Geschädigt­en widerlegen. Die Geschädigt­en können eine Offenlegun­g von Beweismitt­eln aus dem Verfahren verlan- gen. Damit kann der Schaden, etwa entgangene Gewinne, genau berechnet werden. Auch die Offenlegun­g von vertraulic­hen Informatio­nen kann unter bestimmten Umständen erzwungen werden. Schadeners­atzansprüc­he sollen nicht mehr schon nach drei, sondern erst nach fünf Jahren verjähren, wodurch Geschädigt­en mehr Zeit für Klagen eingeräumt wird. Das Justizmini­sterium stellt sich daher auf mehr Schadeners­atzklagen ein, rechnet aber wegen der Reform mit kürzeren Verfahren.

Arbeiterka­mmer und Pensionist­enverband pochen darauf, dass Teile der wegen Preisabspr­achen verhängten Bußgelder zum Ausbau des Konsumente­nschutzes zweckgewid­met werden. Die Geschädigt­en von Kartellrec­htsverstöß­en seien in erster Linie Konsumente­n, die die höheren Preise schlucken müssten.

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