Auf Schadenersatz zu klagen wird erleichtert
Kartellgesetz-Novelle. Änderung bei Beweislast
Wer durch Preisabsprachen einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann künftig seine Ansprüche leichter vor Gericht geltend machen. Die geplante Novelle zum Kartellgesetz beseitigt eine Reihe von Hürden, die Schadenersatzverfahren nach Kartellverstößen bisher behinderten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist noch bis 5. Oktober in Begutachtung.
Der Entwurf sieht unter anderem eine Beweislastumkehr bei Kartellverstößen, eine Offenlegung der Beweismittel sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist vor. Das Gericht kann künftig grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat, die betroffenen Firmen müssen die Ansprüche der Geschädigten widerlegen. Die Geschädigten können eine Offenlegung von Beweismitteln aus dem Verfahren verlan- gen. Damit kann der Schaden, etwa entgangene Gewinne, genau berechnet werden. Auch die Offenlegung von vertraulichen Informationen kann unter bestimmten Umständen erzwungen werden. Schadenersatzansprüche sollen nicht mehr schon nach drei, sondern erst nach fünf Jahren verjähren, wodurch Geschädigten mehr Zeit für Klagen eingeräumt wird. Das Justizministerium stellt sich daher auf mehr Schadenersatzklagen ein, rechnet aber wegen der Reform mit kürzeren Verfahren.
Arbeiterkammer und Pensionistenverband pochen darauf, dass Teile der wegen Preisabsprachen verhängten Bußgelder zum Ausbau des Konsumentenschutzes zweckgewidmet werden. Die Geschädigten von Kartellrechtsverstößen seien in erster Linie Konsumenten, die die höheren Preise schlucken müssten.