Mindeststandards für Crowdworker gefordert
Regulierung. Die neue, digitale Form des Arbeitens über Grenzen hinweg stellt das Arbeits- und Sozialrecht, aber auch Interessenvertretungen vor völlig neue Herausforderungen: Welches Recht gilt überhaupt, wenn Auftraggeber, Auftragnehmer und Online-Job-Plattform von unterschiedlichen Ländern aus agieren? Wie können Ansprüche über Grenzen hinweg geltend gemacht werden? Handelt es sich um einen Werk- oder einen Dienstvertrag? Wo werden Steuern und Sozialabgaben entrichtet oder wie können sich Auftragnehmer gewerkschaftlich organisieren?
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt zwar die zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten, fordert angesichts der zunehmenden Verbreitung von Crowdwork-Plattformen wie Clickstarter, Upwork oder Freelancer aber Mindeststandards für Crowdworker. „Technik darf nicht als Ausrede für Rechtsbrüche herhalten, OnlinePlattformen müssen sich auch an die Rechte jener Länder halten, in denen sie ihre Dienste anbieten“, stellt AKPräsident Rudolf Kaske klar. Konkret müsse es ein Recht auf faire Entlohnung, mehr Transparenz, Klarheit über den Vertragsstatus sowie die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisierung geben.
Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattformen würden die Vernetzung mit anderen Auftragnehmern ausdrücklich verbieten. Oft sei gar nicht ersichtlich, welche Auftraggeber sich hinter den ausgeschriebenen Tätigkeiten wie etwa Schreib- oder Programmiertätigkeiten verbergen. Kaske ist bewusst, dass hier nationale Regelungen nicht ausreichen: „Wir müssen eine europäische Richtlinie auf den Weg bringen. Es wäre wichtig,dass sich Österreich dieses Themas im Jahr der EU-Präsidentschaft 2018 annimmt.“