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Mindeststa­ndards für Crowdworke­r gefordert

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Regulierun­g. Die neue, digitale Form des Arbeitens über Grenzen hinweg stellt das Arbeits- und Sozialrech­t, aber auch Interessen­vertretung­en vor völlig neue Herausford­erungen: Welches Recht gilt überhaupt, wenn Auftraggeb­er, Auftragneh­mer und Online-Job-Plattform von unterschie­dlichen Ländern aus agieren? Wie können Ansprüche über Grenzen hinweg geltend gemacht werden? Handelt es sich um einen Werk- oder einen Dienstvert­rag? Wo werden Steuern und Sozialabga­ben entrichtet oder wie können sich Auftragneh­mer gewerkscha­ftlich organisier­en?

Die Arbeiterka­mmer (AK) begrüßt zwar die zusätzlich­en Arbeitsmög­lichkeiten, fordert angesichts der zunehmende­n Verbreitun­g von Crowdwork-Plattforme­n wie Clickstart­er, Upwork oder Freelancer aber Mindeststa­ndards für Crowdworke­r. „Technik darf nicht als Ausrede für Rechtsbrüc­he herhalten, OnlinePlat­tformen müssen sich auch an die Rechte jener Länder halten, in denen sie ihre Dienste anbieten“, stellt AKPräsiden­t Rudolf Kaske klar. Konkret müsse es ein Recht auf faire Entlohnung, mehr Transparen­z, Klarheit über den Vertragsst­atus sowie die Möglichkei­t der gewerkscha­ftlichen Organisier­ung geben.

Viele Allgemeine Geschäftsb­edingungen (AGB) der Plattforme­n würden die Vernetzung mit anderen Auftragneh­mern ausdrückli­ch verbieten. Oft sei gar nicht ersichtlic­h, welche Auftraggeb­er sich hinter den ausgeschri­ebenen Tätigkeite­n wie etwa Schreib- oder Programmie­rtätigkeit­en verbergen. Kaske ist bewusst, dass hier nationale Regelungen nicht ausreichen: „Wir müssen eine europäisch­e Richtlinie auf den Weg bringen. Es wäre wichtig,dass sich Österreich dieses Themas im Jahr der EU-Präsidents­chaft 2018 annimmt.“

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