VKI prüft Klage gegen Amazon
Online-Shopping. Verbraucherschützer kritisieren den neuen Einkaufs-Button von Amazon
Verbraucherschützer kritisieren den smarten Bestellknopf des OnlineHändlers aus den USA.
Es war so absurd, dass es von vielen für einen Aprilscherz gehalten wurde: Amazon kündigte Ende März 2015 den „Dash“, einen kleinen Knopf für den privaten Haushalt an. Ein Druck auf den weißen Button reicht, dann wird ein zuvor ausgewähltes Haushaltsprodukt einer bestimmten Marke, beispielsweise Waschmittel, Taschentücher oder Kondome, automatisch bei Amazon bestellt und so schnell wie möglich nach Hause geliefert. Einkaufen für die vernetzte Generation, die sich nicht einmal mehr eine Einkaufsliste schreiben möchte. Mit einem Jahr Verzögerung hat es der „Dash“nun auch nach Österreich und Deutschland geschafft. Doch der smarte Knopf birgt auch Risiken und könnte gegen nationale Gesetze verstoßen.
Verbraucherschützer warnen bereits vor Amazons neuester Idee. Die Kritik der Konsumenten- und Datenschützer ist vielseitig und betrifft vor allem den Vertragsabschluss im rechtlichen Sinne, Datenschutzprobleme, aber auch die starke Bindung an eine bestimmte Marke und an den US-Versandhändler. Amazon kann mit dem Knopf nämlich leicht ermitteln, wie groß die Loyalität zu einer Marke ist. Die Überwachung der Kaufzyklen ermöglicht dem Konzern zudem, auf einzelne Kunden zugeschnittene Preise zu schalten.
Intransparenz
Diese Intransparenz bei den Preisen ist auch das Hauptproblem. Kunden, die ein bestimmtes Produkt einer Marke per „Dash“bestellen, sehen nämlich nicht, wie viel das Produkt gerade kostet. Dank einer flexiblen Preisgestaltung, die bei Amazon üblich ist, wissen sie somit nicht, ob sie ihre Kondome oder Taschentücher nicht gerade woanders billiger erstehen könnten. „Kunden zahlen bestenfalls den Normalpreis des Markenanbieters, aber bekommen nie Sonderangebote, weil sie sich bereits an eine Marke gebunden haben. Das ist für Konsumenten eine Schlechterstellung“, erklärt Georg Markus Kainz, Datenschutz-Experte vom Verein quintessenz.
Der Verein für Konsumen- tenschutz (VKI) sieht bei dem smarten Knopf von Amazon gleich mehrere Verstöße gegen geltendes österreichisches Recht. „Wir sehen bei den umfangreichen Informationspf lichten und beim Rücktrittsrecht rechtliche Bedenken“, erklärt Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie, im Gespräch mit dem KURIER. Laut dem Fernabsatzvertrag müssen zentrale Informationen zu den Eigenschaften der Ware, dem Gesamtpreis, zum Konzern und zum Rücktrittsrecht für Konsumenten vor dem Kauf des Produkts angezeigt werden. Geschieht dies nicht, drohen Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der Informations- pflicht, oder aber gar eine Verbandsklage auf Unterlassung. Ob eine solche auch tatsächlich eingeleitet wird, will der VKI zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fix sagen. „Eine Verbandsklage ist auf jeden Fall ein starkes Instrument. Wir überprüfen den Fall gerade noch im Detail“, ergänzt Leupold.