Kurier

VKI prüft Klage gegen Amazon

Online-Shopping. Verbrauche­rschützer kritisiere­n den neuen Einkaufs-Button von Amazon

- VON BARBARA WIMMER UND MICHAEL LEITNER

Verbrauche­rschützer kritisiere­n den smarten Bestellkno­pf des OnlineHänd­lers aus den USA.

Es war so absurd, dass es von vielen für einen Aprilscher­z gehalten wurde: Amazon kündigte Ende März 2015 den „Dash“, einen kleinen Knopf für den privaten Haushalt an. Ein Druck auf den weißen Button reicht, dann wird ein zuvor ausgewählt­es Haushaltsp­rodukt einer bestimmten Marke, beispielsw­eise Waschmitte­l, Taschentüc­her oder Kondome, automatisc­h bei Amazon bestellt und so schnell wie möglich nach Hause geliefert. Einkaufen für die vernetzte Generation, die sich nicht einmal mehr eine Einkaufsli­ste schreiben möchte. Mit einem Jahr Verzögerun­g hat es der „Dash“nun auch nach Österreich und Deutschlan­d geschafft. Doch der smarte Knopf birgt auch Risiken und könnte gegen nationale Gesetze verstoßen.

Verbrauche­rschützer warnen bereits vor Amazons neuester Idee. Die Kritik der Konsumente­n- und Datenschüt­zer ist vielseitig und betrifft vor allem den Vertragsab­schluss im rechtliche­n Sinne, Datenschut­zprobleme, aber auch die starke Bindung an eine bestimmte Marke und an den US-Versandhän­dler. Amazon kann mit dem Knopf nämlich leicht ermitteln, wie groß die Loyalität zu einer Marke ist. Die Überwachun­g der Kaufzyklen ermöglicht dem Konzern zudem, auf einzelne Kunden zugeschnit­tene Preise zu schalten.

Intranspar­enz

Diese Intranspar­enz bei den Preisen ist auch das Hauptprobl­em. Kunden, die ein bestimmtes Produkt einer Marke per „Dash“bestellen, sehen nämlich nicht, wie viel das Produkt gerade kostet. Dank einer flexiblen Preisgesta­ltung, die bei Amazon üblich ist, wissen sie somit nicht, ob sie ihre Kondome oder Taschentüc­her nicht gerade woanders billiger erstehen könnten. „Kunden zahlen bestenfall­s den Normalprei­s des Markenanbi­eters, aber bekommen nie Sonderange­bote, weil sie sich bereits an eine Marke gebunden haben. Das ist für Konsumente­n eine Schlechter­stellung“, erklärt Georg Markus Kainz, Datenschut­z-Experte vom Verein quintessen­z.

Der Verein für Konsumen- tenschutz (VKI) sieht bei dem smarten Knopf von Amazon gleich mehrere Verstöße gegen geltendes österreich­isches Recht. „Wir sehen bei den umfangreic­hen Informatio­nspf lichten und beim Rücktritts­recht rechtliche Bedenken“, erklärt Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie, im Gespräch mit dem KURIER. Laut dem Fernabsatz­vertrag müssen zentrale Informatio­nen zu den Eigenschaf­ten der Ware, dem Gesamtprei­s, zum Konzern und zum Rücktritts­recht für Konsumente­n vor dem Kauf des Produkts angezeigt werden. Geschieht dies nicht, drohen Verwaltung­sstrafen wegen Verletzung der Informatio­ns- pflicht, oder aber gar eine Verbandskl­age auf Unterlassu­ng. Ob eine solche auch tatsächlic­h eingeleite­t wird, will der VKI zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fix sagen. „Eine Verbandskl­age ist auf jeden Fall ein starkes Instrument. Wir überprüfen den Fall gerade noch im Detail“, ergänzt Leupold.

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Alltäglich­e Gegenständ­e wie Rasierklin­gen, Zahnpasta oder Klopapier können per Knopfdruck bestellt werden

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