Kurier

FPÖ will Höchstrich­ter wegen übler Nachrede vor Gericht zerren

Johannes Schnizer weigert sich, Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterzeich­nen, Kickl betrachtet Klage jetzt als „unumgängli­ch“

- – RAFFAELA LINDORFER

Die FPÖ macht ihre Drohung wahr: Verfassung­srichter Johannes Schnizer wird für seine Behauptung, die Freiheitli­chen hätten ihre Wahlanfech­tung von langer Hand geplant, verklagt.

Bis Mittwochmi­ttag gaben ihm die Freiheitli­chen Zeit, eine Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterschre­iben. Stattdesse­n trudelte in der Kanzlei von FPÖ-Medienanwa­lt Michael Rami um 12 Uhr ein Brief mit drei Sätzen ein, in denen erklärt wird, dass Schnizer weder dem Präsidents­chaftskand­idaten Norbert Hofer, noch Parteichef Heinz-Christian Strache ein rechtswidr­iges Verhalten unterstell­t habe. Er habe gegen- über dem Falter und der ZiB2 „eine persönlich­e Einschätzu­ng“gemacht. „Und das ist im Sinne der freien Meinungsäu­ßerung erlaubt“, sagt Schnizers Anwalt Michael Pilz zum KURIER. Die Sache sei damit erledigt.

„Bedauern den Schritt“

Für FPÖ-Generalsek­retär Herbert Kickl ist sie das aber noch lange nicht: „Ich bedauere, dass Dr. Schnizer unsere ausgestrec­kte Hand nicht ergriffen hat.“Der Rechtsweg sei „unumgängli­ch“, man könne die Vorhalte nicht so stehen lassen.

Schnizer hatte gemutmaßt, dass die FPÖ schon vor der Stichwahl von den Män- geln bei der Auszählung der Wahlkarten in den Behörden gewusst, nicht darauf eingewirkt und stattdesse­n die Anfechtung vorbereite­t habe.

Rami, der für die FPÖ schon mehrere Medienproz­esse bestritten hat, sieht darin den Straftatbe­stand der „üblen Nachrede“erfüllt. Er überlegt, auch auf dem zivilrecht­lichen Weg wegen Ehrenbelei­digung und Kreditschä­digung klagen.

Bei seinen Richterkol­legen hat sich Schnizer bereits am Montag entschuldi­gt: Er habe das Urteil des Höchstge- richts, das zuletzt häufig kritisiert worden war, verteidige­n wollen. Seine Äußerungen betrachtet er im Nachhinein als „großen Fehler“.

Adamovich: „Einmalig“

Ex-Verfassung­sgerichtsh­ofspräside­nt Ludwig Adamovich hat sich in seiner Amtszeit mit dem damaligen Kärntner FPÖ-Landeshaup­tmann Jörg Haider im Ortstaferl­streit so manches mediale Gefecht geliefert (Haider: „Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine aufrechte Aufenthalt­sberechtig­ung hat.“) – aber dass ein Verfassung­srichter im Rahmen seiner Tätigkeit verklagt und vor ein „ordentlich­es Gericht“gestellt wird – „das gab es noch nie“, sagt er. Die Integrität des Höchstgeri­chts sieht er dadurch aber nicht gefährdet: „Günstig ist es nicht, aber es soll sich bitte jeder denken, was er will.“

Ein etwaiges Disziplina­rverfahren gegen Schnizer müsse warten, bis das strafund das zivilrecht­liche Verfahren eingestell­t bzw. rechtskräf­tig abgeschlos­sen sind. Eine Prognose wagt Ex-Präsident Adamovich nicht. Auf die Frage, wie er die Causa in seiner Amtszeit gehandhabt hätte, sagt er: „Hätte ich einen Pressespre­cher gehabt, hätte ich einiges anders gemacht.“

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Herbert Kickl: „Rechtsweg ist für uns unumgängli­ch“
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Johannes Schnizer will seine Aussage nicht zurücknehm­en

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