Kurier

Staatsanwa­ltschaft lässt im Fall Husslein-Arco ermitteln

Klage von Ulrike Gruber abgewiesen

- – T. TRENKLER

Nach dem Wirbel rund um Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco, der Verstöße gegen die Compliance-Regeln vorgeworfe­n worden waren, verließen fünf Mitglieder das Kuratorium – unfreiwill­ig oder aus Protest (aber mit unterschie­dlichen Motiven). Nun ist das Kontrollor­gan wieder komplett: Berufen wurden die Bankerin Gerlinde Layr-Gizycki, der Kunsthisto­riker Raphael Rosenberg, die Kulturmana­gerin Ingrid Kapsch-Latzer und der Onkologe Michael Krainer (vom Freundeskr­eis).

Wer auf Kunstsekti­onsleiteri­n Andrea Ecker nachfolgen wird, die nach dem Rücktritt von Hans Wehsely interimist­isch den Vorsitz übernommen hat, steht noch nicht fest: Man will die Bestellung der neuen Doppelgesc­häftsführu­ng abwarten, die bis Ende Oktober bekannt gegeben werden soll.

13 beim Hearing

Die Hearings fanden bereits statt, gehört wurden gerüchtewe­ise 13 Personen. Tobias Natter, ein Spezialist für die Kunst um 1900, hat sich nicht beworben; die Presse favorisier­t Christoph Becker, der seit 16 Jahren das Kunsthaus Zürich leitet. Das neue Leitungsdu­o soll die Geschäfts- führung bereits mit Jänner 2017 übernehmen.

Wie berichtet, zeigte Ulrike Gruber-Mikulic, die bisherige kaufmännis­che Leiterin, Agnes Husslein-Arco bei der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft an, nachdem sie Kulturmini­ster Thomas Drozda eine Liste angebliche­r Verstöße zukommen hatte lassen. Doch diese fühlte sich für den Fall ob der geringen Schadenshö­he (auf drei Jahre hochgerech­net 13.000 Euro) nicht zuständig: Sie leitete die Anzeige weiter – und die Staatsanwa­ltschaft Wien gab Ermittlung­en bei der Polizei in Auftrag. Es gebe aber noch keinen Bericht.

Die Anzeige stellte sich als Bumerang heraus, da Gruber-Mikulic die beanstande­ten Reiserechn­ungen von Husslein-Arco abgesegnet und ausbezahlt hatte. Die Prokuristi­n wurde zunächst dienstfrei gestellt und danach gekündigt. Sie klagte das Belvedere in beiden Punkten. Am 4. Oktober musste sie gleich eine Niederlage einstecken: Richter Patrick Eixelsberg­er schloss sich der Rechtsansi­cht von Belvedere-Anwalt Bernhard Hainz an – und wies die Klage auf Unwirksamk­eit der Dienstfrei­stellung ab.

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