Kurier

Jagd auf die Ortstaxen-Flüchtling­e

Online-Vermittlun­gsplattfor­men boomen, nur wenige Nutzer zahlen fällige Abgaben

- VON MATTHIAS HOFER

Der Aufschrei der Hoteliers war groß, als die Steuern auf Beherbergu­ng im heurigen Mai von zehn auf 13 Prozent erhöht wurden. Trotzdem hat Österreich­s Tourismus mit mehr als 54 Millionen Nächtigung­en ( Mai bis August) eine der besten Sommersais­onen hinter sich. In der Statistik kaum erfasst sind Buchungen in Privatwohn­ungen, die von ihren Besitzern über OnlinePlat­tformen wie Airbnb, Wimdu oder 9f lats an Touristen vermietet werden. Das Problem: Die wenigsten Nutzer melden sich offiziell als Unterkunft­geber an, kaum jemand führt Nächtigung­sabgaben (Ortstaxen) ab. Der Tourismusb­erater Prodinger ging zuletzt von mehr als 9 Millionen Euro an verlorener Mehrwertst­euer im Jahr 2016 aus. Weitere 4,5 Millionen Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Ortsund Kurtaxen entgehen.

Immer mehr Bundesländ­er packen deshalb jetzt den Gesetzesha­mmer aus. Allein in der Bundeshaup­tstadt werden bereits rund 6700 Unterkünft­e über Airbnb angeboten. Allerdings verteilen sich diese auf lediglich 3100 Anbieter. Das Wirtschaft­sressort beobachtet die Plattform genau: „Spitzenrei­ter in Wien ist ein User, der 61 Unterkünft­e anbietet“, heißt es aus dem Büro der zuständige­n Stadträtin Renate Brauner. Viele Anbieter hätten zwischen 11 und 40 Unterkünft­e im Portfolio.

Die wenigsten Anbieter sind offiziell registrier­t und führen auch die entspreche­nden Beiträge ab: Mit September waren 970 Privatzimm­ervermiete­r im Wiener Ortstaxen-Verzeichni­s gelistet.

Wiens Antwort war eine Änderung des Tourismusg­esetzes: Spätestens im April 2017 muss jeder, der in der Bundeshaup­tstadt ein Übernachtu­ngsbett gegen Entgelt anbietet, bei der Stadt als Unterkunft­geber registrier­t sein. Wer das verabsäumt, muss mit Strafen von bis zu 2100 Euro rechnen.

In der Touristen-Hochburg Salzburg gab es zuletzt Dutzende Strafanzei­gen. Schätzunge­n gehen davon aus, dass in der Mozartstad­t bis zu 700 Wohnungen über Online-Vermittlun­gsplattfor­men temporär vermietet werden. Das könnte in vielen Fäl- len rechtswidr­ig sein: Laut Landesgese­tz ist eine touristisc­he Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nicht erlaubt.

Niederöste­rreich orientiert­e sich vergangene Woche an Wien: Ab Jänner gilt auch im Land von Wachau und Schneeberg Meldepflic­ht für Plattform-Nutzer – Strafrahme­n bis zu 2200 Euro. Argumentie­rt werden die rechtliche­n Verschärfu­ngen in

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Mit wenigen Klicks (oder Wischern am Touchscree­n) kommt heute jeder zu günstigen Übernachtu­ngsmöglich­keiten in der ganzen Welt. Die klassische Hotellerie beklagt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird
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