Jagd auf die Ortstaxen-Flüchtlinge
Online-Vermittlungsplattformen boomen, nur wenige Nutzer zahlen fällige Abgaben
Der Aufschrei der Hoteliers war groß, als die Steuern auf Beherbergung im heurigen Mai von zehn auf 13 Prozent erhöht wurden. Trotzdem hat Österreichs Tourismus mit mehr als 54 Millionen Nächtigungen ( Mai bis August) eine der besten Sommersaisonen hinter sich. In der Statistik kaum erfasst sind Buchungen in Privatwohnungen, die von ihren Besitzern über OnlinePlattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9f lats an Touristen vermietet werden. Das Problem: Die wenigsten Nutzer melden sich offiziell als Unterkunftgeber an, kaum jemand führt Nächtigungsabgaben (Ortstaxen) ab. Der Tourismusberater Prodinger ging zuletzt von mehr als 9 Millionen Euro an verlorener Mehrwertsteuer im Jahr 2016 aus. Weitere 4,5 Millionen Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Ortsund Kurtaxen entgehen.
Immer mehr Bundesländer packen deshalb jetzt den Gesetzeshammer aus. Allein in der Bundeshauptstadt werden bereits rund 6700 Unterkünfte über Airbnb angeboten. Allerdings verteilen sich diese auf lediglich 3100 Anbieter. Das Wirtschaftsressort beobachtet die Plattform genau: „Spitzenreiter in Wien ist ein User, der 61 Unterkünfte anbietet“, heißt es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner. Viele Anbieter hätten zwischen 11 und 40 Unterkünfte im Portfolio.
Die wenigsten Anbieter sind offiziell registriert und führen auch die entsprechenden Beiträge ab: Mit September waren 970 Privatzimmervermieter im Wiener Ortstaxen-Verzeichnis gelistet.
Wiens Antwort war eine Änderung des Tourismusgesetzes: Spätestens im April 2017 muss jeder, der in der Bundeshauptstadt ein Übernachtungsbett gegen Entgelt anbietet, bei der Stadt als Unterkunftgeber registriert sein. Wer das verabsäumt, muss mit Strafen von bis zu 2100 Euro rechnen.
In der Touristen-Hochburg Salzburg gab es zuletzt Dutzende Strafanzeigen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Mozartstadt bis zu 700 Wohnungen über Online-Vermittlungsplattformen temporär vermietet werden. Das könnte in vielen Fäl- len rechtswidrig sein: Laut Landesgesetz ist eine touristische Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nicht erlaubt.
Niederösterreich orientierte sich vergangene Woche an Wien: Ab Jänner gilt auch im Land von Wachau und Schneeberg Meldepflicht für Plattform-Nutzer – Strafrahmen bis zu 2200 Euro. Argumentiert werden die rechtlichen Verschärfungen in