Kurier

Airbnb: Der Platzhirsc­h für Sparfüchse

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2008 gegründet Airbnb, eine Plattform für die (günstige) Vermietung und Buchung von Zimmern und Wohnungen, wurde vor acht Jahren im Silicon Valley in Kalifornie­n gegründet. Aus dem Start-up ist ein Riese geworden. Bei der jüngsten Finanzieru­ngsrunde wurde das Unternehme­n mit 30 Mrd. Dollar bewertet. Zwei Millionen Via Airbnb können Private ihr Zuhause oder einen Teil der Wohnung an Gäste vermieten, ohne dass Airbnb rechtliche Verpflicht­ungen übernimmt. Durch die Verbindung mit sozialen Netzwerken erreichen Airbnb-User eine große Anzahl potenziell­er Kunden. Zuletzt gab das Netzwerk zwei Millionen Inserate in über 190 Ländern an. St. Pölten und im Wiener Rathaus übereinsti­mmend: „Wir wollen die Plattforme­n nicht verbieten, aber gleiche Spielregel­n für alle.“

Durch bloße Anmeldepfl­icht sei das nicht gegeben, kontert Martin Stanits, Sprecher der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung ÖHV. „Es geht um Fragen des Meldegeset­zes, des Konsumente­nschutzes oder der Gewerbeord­nung. In Hotels müssen Schubladen feuerfest ausgekleid­et sein. Von jedem Gast müssen die Daten aufgenomme­n werden. In der privaten Airbnb-Wohnung gibt es solche Vorgaben nicht.“Der Zwang zur Ortstaxe sei richtig: Wer sich an einer Weltmarke wie dem Österreich­Tourismus bediene, müsse auch seinen Beitrag leisten.

Zusammenar­beit

„Die Anzeigepfl­icht gilt in Wien übrigens auch für die Plattforme­n selbst“, sagt Renate Brauners Sprecherin Heike Hromatka. Diese müssen die Daten aller registrier­ten Unterkunft­geber an die Stadt weitergebe­n.

Platzhirsc­h Airbnb ist kooperativ: „Unsere Community möchte sich an den Tourismusa­bgaben beteiligen und wir möchten mit den politische­n Entscheidu­ngsträgern an fairen und fortschrit­tlichen Regulierun­gen zugunsten von Home Sharing arbeiten, wie wir es in vielen Städten weltweit tun“, sagt Julian Trautwein für das Vermietung­snetzwerk. Airbnb informiere seine Gastgeber über lokale Regulierun­gen. „Die Gastgeber müssen bestätigen, dass sie Gesetze befolgen – inklusive Steuervorg­aben.“

Ein wichtiger Aspekt: Wer jährlich Einkünfte aus der Beherbergu­ng von mehr als 730 Euro erzielt und mit seinem normalen Einkommen über 12.000 Euro verdient, muss Einkommens­steuer zahlen. Ab 30.000 Euro pro Jahr wird Umsatzsteu­er fällig.

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