Airbnb: Der Platzhirsch für Sparfüchse
2008 gegründet Airbnb, eine Plattform für die (günstige) Vermietung und Buchung von Zimmern und Wohnungen, wurde vor acht Jahren im Silicon Valley in Kalifornien gegründet. Aus dem Start-up ist ein Riese geworden. Bei der jüngsten Finanzierungsrunde wurde das Unternehmen mit 30 Mrd. Dollar bewertet. Zwei Millionen Via Airbnb können Private ihr Zuhause oder einen Teil der Wohnung an Gäste vermieten, ohne dass Airbnb rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Durch die Verbindung mit sozialen Netzwerken erreichen Airbnb-User eine große Anzahl potenzieller Kunden. Zuletzt gab das Netzwerk zwei Millionen Inserate in über 190 Ländern an. St. Pölten und im Wiener Rathaus übereinstimmend: „Wir wollen die Plattformen nicht verbieten, aber gleiche Spielregeln für alle.“
Durch bloße Anmeldepflicht sei das nicht gegeben, kontert Martin Stanits, Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung ÖHV. „Es geht um Fragen des Meldegesetzes, des Konsumentenschutzes oder der Gewerbeordnung. In Hotels müssen Schubladen feuerfest ausgekleidet sein. Von jedem Gast müssen die Daten aufgenommen werden. In der privaten Airbnb-Wohnung gibt es solche Vorgaben nicht.“Der Zwang zur Ortstaxe sei richtig: Wer sich an einer Weltmarke wie dem ÖsterreichTourismus bediene, müsse auch seinen Beitrag leisten.
Zusammenarbeit
„Die Anzeigepflicht gilt in Wien übrigens auch für die Plattformen selbst“, sagt Renate Brauners Sprecherin Heike Hromatka. Diese müssen die Daten aller registrierten Unterkunftgeber an die Stadt weitergeben.
Platzhirsch Airbnb ist kooperativ: „Unsere Community möchte sich an den Tourismusabgaben beteiligen und wir möchten mit den politischen Entscheidungsträgern an fairen und fortschrittlichen Regulierungen zugunsten von Home Sharing arbeiten, wie wir es in vielen Städten weltweit tun“, sagt Julian Trautwein für das Vermietungsnetzwerk. Airbnb informiere seine Gastgeber über lokale Regulierungen. „Die Gastgeber müssen bestätigen, dass sie Gesetze befolgen – inklusive Steuervorgaben.“
Ein wichtiger Aspekt: Wer jährlich Einkünfte aus der Beherbergung von mehr als 730 Euro erzielt und mit seinem normalen Einkommen über 12.000 Euro verdient, muss Einkommenssteuer zahlen. Ab 30.000 Euro pro Jahr wird Umsatzsteuer fällig.