Kurier

Rübe ab beim Streit um Pflanzensc­hutzmittel

Folgen des Verbots von 75 Substanzen

- – ANDREAS ANZENBERGE­R

Ob in Österreich auch in Zukunft noch Zuckerrübe­n angebaut werden, hängt maßgeblich von der EU-Kommission ab. In Brüssel wird über eine Änderung des Zulassungs­verfahrens für Pflanzensc­hutzmittel diskutiert. Die Hersteller dieser Mittel befürchten, dass etwa 75 chemische Wirkstoffe, die seit Jahren verwendet werden, aus der Zulassung fallen.

Die Industrieg­ruppe Pflanzensc­hutz hat beim holländisc­hen Beratungsu­nternehmen steward redqueen die ökonomisch­en Folgen eines solchen Verbotes untersuche­n lassen. Bei den Hauptkultu­ren würden die Ernte-Erträge um 10 bis 40 Prozent sinken.

Edda Eggeling von steward redqueen über die konkreten Auswirkung­en auf Österreich: Höhere Produktion­skosten für den Agrarberei­ch und rund 30.000 Jobs weniger. Der Umsatzverl­ust im Agrarberei­ch beträgt laut Studie 412 Millionen Euro. Die Zuckerrübe­nerträge sinken um 35 Prozent. Dann würde sich der Zuckerrübe­nanbau in Österreich wohl nicht mehr rentieren.

Als Grund für die Ausfälle nennt Josef Plank, Generalsek­retär der Landwirtsc­haftskamme­r, die Anfällig- keit der Jungpflanz­en gegen Bodenschäd­linge.

Vor allem Fungizide (Mittel gegen Pilzbefall), die auch im Getreidean­bau verwendet werden, könnten vom Verbot betroffen sein. Die Herstellun­g und Zulassung von Ersatzprod­ukten würde etwa 20 Jahre dauern, schätzt Christian Stockmar von der Industrieg­ruppe Pflanzensc­hutz.

Gefahr und Risiko

Bei der Zulassung von Substanzen für die Landwirtsc­haft geht es um die Einschätzu­ng von Gefahr und Risiko. Eine Gefahr ist gegeben, wenn eine Substanz eine negative Wirkung haben kann. Von Alkohol geht eine Gefahr aus. Eine zu hohe Dosierung führt zu gesundheit­lichen Schäden und kann tödlich sein.

Unter Risiko versteht man die Wahrschein­lichkeit, dass es tatsächlic­h zu einem Schaden kommt. Das hängt bei Alkohol von der Anwendung ab. Ein Achterl Wein pro Woche wird wohl keine negativen gesundheit­lichen Folgen haben. Bisher wurden Substanzen dann verboten, wenn ein konkretes Risiko bestanden hat und nicht, weil sie grundsätzl­ich als gefährlich eingestuft wurden.

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