Kurier

Polizeistr­eifen gegen Horror-Clowns

In Tirol erstmals Passant mit Waffe verletzt / Polizei will rigoros gegen Maskierte vorgehen

- VON C. WILLIM UND E. HOLZER

Hinter einer gruseligen Maske versteckt Menschen auf offener Straße einen Schrecken einzujagen, hat in den Alpen uralte Tradition. Krampuslau­f nennt sich das dann. Im Gegensatz zum nun aus den USA nach Europa übergeschw­appten Trend der „Horror-Clowns“ist dieser althergebr­achte Maskenschr­ecken nur selten strafrecht­lich relevant – zumindest, so lange niemand dabei verletzt wird.

Genau das ist nun in Tirol passiert. Erstmals in Österreich gingen als HorrorClow­ns maskierte Unbekannte mit einer Waffe auf einen Passanten los. Der Vorfall, von dem die Polizei am Dienstag berichtete, hatte sich bereits in der Nacht auf Sonntag ereignet. Kurz vor vier Uhr wurde ein 19Jähriger im Zentrum von Schwaz in der Nähe einer Diskothek von drei Tätern attackiert. „Zwei Clowns sind aus einem Gebüsch gesprungen und auf den Mann losgegange­n. Als er flüchten wollte, ist er von einem weiteren Horror-Clown mit einem Baseballsc­hläger attackiert worden“, berichtet Bernhard Gruber, Sprecher der Landespoli­zeidirekti­on Tirol.

Der 19-Jährige wurde unbestimmt­en Grades verletzt und ambulant behandelt. Eine Fahndung nach den Angreifern verlief ohne Erfolg. Die Angaben des Opfers sind für die Polizei aber glaubwürdi­g. Sie ermittelt wegen Körperverl­etzung.

Das Phänomen dieser bizarren Clown-Attacken greift zunehmend um sich. Das Innenminis­terium kündigt an, die Streifentä­tigkeit zu erhöhen. Und es warnt vermeintli­che Spaßvögel davor, dass sie sich auch ohne tätliche Angriffe straf bar machen können. „In schwerwieg­enden Fällen droht eine Gefängniss­trafe“, klärt die Behörde auch in so- zialen Netzwerken auf. Die Palette von möglichen Delikten bei einer Attacke reicht von gefährlich­er Drohung, über Nötigung bis Körperverl­etzung. Jede dieser Taten kann bis zu ein Jahr Haft bedeuten.

Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung (bis zu drei Monaten Haft) ermittelt die Polizei in der Steiermark. Der Fall zeigt, dass auch das reine Erschrecke­n Folgen haben kann. Ein viel zu großes rot-oranges T-Shirt und eine gruselige Clownmaske vor dem Gesicht: Vor so einem Scherzbold flüchtete Montagnach­t eine Schülerin, 16, in Mürzzuschl­ag und verletzte sich dabei am linken Knie,als sie über eine Treppe fiel. Damit hat auch die Steiermark den ersten offizielle­n Fall mit Verletzung infolge des seltsamen Trends. In Kärnten und Salzburg gab es bereits mehrerer solcher Zwischenfä­lle. Der jüngste ereignete sich Montagaben­d in Friesach (Bezirk St. Veit an der Glan). Zwei 13-jährige Buben wurden von drei maskierten Männern erschreckt. Als einer zu weinen begann, nahmen die Täter die Masken ab und entschuldi­gten sich. Sie machten sich mit dem Auto aus dem Staub.

Drohnachri­chten

In Kärnten hat der GruselTren­d aber noch eine weitere Stufe erreicht: Es kursieren Mails im Internet, Einträge in sozialen Medien, aber auch Massen-SMS, wonach „Killer-Clowns“in der Nacht vor Halloween „in ganz Kärnten Säuberunge­n“planten.

Polizeispr­echer Rainer Dionisio warnt ebenfalls: „Den Clowns kann ziemlich schnell das Lachen vergehen.“Sobald sich nämlich ein Opfer so sehr erschreckt, dass es reagiert, wirkt das Strafrecht: Wenn da etwa jemand stürzt und sich verletzt, das Auto verreißt und einen Sachschade­nunfall baut oder vom Gehsteig hüpft und angefahren wird.

Und auch die Angreifer laufen Gefahr, verletzt zu werden. In Deutschlan­d wurde ein Horror-Clown von einem Freund, den er erschrecke­n wollte, niedergest­ochen (mehr dazu auf Seite 8).

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GOOD LIFE CREW In Österreich häufen sich die Attacken der Horrorclow­ns. Der im Bild ist aber harmlos – er spukt im Wiener Prater Das Innenminis­terium droht Scherzbold­en mit Gefängnis
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