Kurier

Weniger Amtswege für alle

Automatisc­her Lohnsteuer­ausgleich kommt

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Die Regierung reformiert nicht nur die Gewerbeord­nung, Änderungen sind auch im Bereich des so genannten eGovernmen­ts geplant.

Im Herbst 2017 soll die automatisc­he Arbeitnehm­erveranlag­ung eingeführt werden (für das Jahr 2016). Derzeit muss man die Arbeitnehm­erveranlag­ung selbst beim Finanzamt einreichen, um Lohnsteuer rückerstat­tet zu bekommen. Rund eine Million Arbeitnehm­er tut das nicht. Dadurch bleiben jährlich rund 200 Millionen Euro beim Finanzamt liegen.

Ab kommendem Jahr erhalten Arbeitnehm­er, die bisher keinen Lohnsteuer­ausgleich gemacht haben und dies auch bis 30. Juni nicht tun, im Herbst automatisc­h einen Bescheid über eine Steuerguts­chrift zugesandt. Jene, die bisher jährlich ihre Arbeitnehm­erveranlag­ung an das Finanzamt geschickt haben, können dies weiterhin tun – und bekommen auf Basis dieser Informatio­nen Lohnsteuer gutgeschri­eben.

Kein neuer Meldezette­l

Wer vergisst, die Veranlagun­g bis Ende 2017 auszufülle­n, bekommt Anfang 2018 einen Bescheid auf Basis bisheriger Daten. Ist mehr als zuvor abzusetzen, z. B. Werbungs-, Kinderbetr­euungskost­en etc., kann das nachträgli­ch gemeldet werden.

Die Regierung automatisi­ert nicht nur den Lohnsteu- erausgleic­h, sie verspricht Bürgern auch weniger Behördenwe­ge. Wenn man beispielsw­eise umzieht, soll man künftig keinen Meldezette­l mehr für die Anmeldung bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat benötigen. Die bisherige Meldeadres­se ist im zentralen Melderegis­ter gespeicher­t. Auch wenn sich der Nachname ändert (Heirat, Scheidung), soll das in allen Dokumenten, die bei den Behörden registrier­t sind, gespeicher­t werden.

Geplant ist außerdem, dass Post von Bundesbehö­rden künftig elektronis­ch zugestellt wird.

All diese Vorhaben sollen laut SPÖ und ÖVP ab 2017 sukzessive umgesetzt werden.

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