Kurier

Gaskammer-Leugner: Nein zu Anklage sorgt weiter für Unmut

Justiz: Anklage hätte keinen Erfolg gehabt. Anwalt: „Plädoyer ist keine Privatmein­ung.“

- VON RAFFAELA LINDORFER

Zu behaupten, es hätte in Mauthausen keine Gaskammer gegeben, ist per Verbotsges­etz straf bar. Fügt man aber hinzu, dass es woanders welche gab, wird es offenbar wieder legal.

Damit argumentie­rt Werner Pleischl, Vorsitzend­er des Weisungsra­tes, für die umstritten­e Entscheidu­ng, das Verfahren gegen einen Welser Anwalt wegen Wiederbetä­tigung einzustell­en. Das Zitat sei verkürzt wiedergege­ben worden, kritisiert er die öffentlich­e Debatte.

Der Anwalt hatte im März einen Mann verteidigt, der auf Facebook geschriebe­n hatte, er würde als „erster Einheizer“in Mauthausen zur Verfügung stehen. Im Schlussplä­doyer sagte er, dass es „nicht zweifelsfr­ei erwiesen“sei, dass es in Mauthausen Verga- sungen gab, in Hartheim schon. Dieser Nachsatz diente nicht nur dem Zweck, seinen Mandanten zu verteidige­n (mit Erfolg), sondern später auch sich selbst: Die von der Staatsanwa­ltschaft abgesegnet­e Anklage wurde kürzlich vom Weisungsra­t gekippt.

Zum KURIER sagt der Anwalt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, nur: „Ein Plädoyer ist keine Privatmein­ung.“

Und Generalpro­kurator Pleischl wird nicht müde, die Entscheidu­ng zu erklären: „Man kann niemanden dafür bestrafen, dass er einen Blödsinn erzählt.“Voraussetz­ung für eine Anklage sei, dass sie Aussicht auf Erfolg habe: „Das war nach unserer Fachmeinun­g nicht gegeben.“Die

 ??  ?? Die Gaskammern wurden vor Einmarsch der Allierten abmontiert, die Verbrennun­gsöfen in Mauthausen blieben stehen
Die Gaskammern wurden vor Einmarsch der Allierten abmontiert, die Verbrennun­gsöfen in Mauthausen blieben stehen
 ??  ?? Minister Brandstett­er folgte Empfehlung des Weisungsra­ts, hat damit aber „keine Freude“
Minister Brandstett­er folgte Empfehlung des Weisungsra­ts, hat damit aber „keine Freude“

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