Gaskammer-Leugner: Nein zu Anklage sorgt weiter für Unmut
Justiz: Anklage hätte keinen Erfolg gehabt. Anwalt: „Plädoyer ist keine Privatmeinung.“
Zu behaupten, es hätte in Mauthausen keine Gaskammer gegeben, ist per Verbotsgesetz straf bar. Fügt man aber hinzu, dass es woanders welche gab, wird es offenbar wieder legal.
Damit argumentiert Werner Pleischl, Vorsitzender des Weisungsrates, für die umstrittene Entscheidung, das Verfahren gegen einen Welser Anwalt wegen Wiederbetätigung einzustellen. Das Zitat sei verkürzt wiedergegeben worden, kritisiert er die öffentliche Debatte.
Der Anwalt hatte im März einen Mann verteidigt, der auf Facebook geschrieben hatte, er würde als „erster Einheizer“in Mauthausen zur Verfügung stehen. Im Schlussplädoyer sagte er, dass es „nicht zweifelsfrei erwiesen“sei, dass es in Mauthausen Verga- sungen gab, in Hartheim schon. Dieser Nachsatz diente nicht nur dem Zweck, seinen Mandanten zu verteidigen (mit Erfolg), sondern später auch sich selbst: Die von der Staatsanwaltschaft abgesegnete Anklage wurde kürzlich vom Weisungsrat gekippt.
Zum KURIER sagt der Anwalt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, nur: „Ein Plädoyer ist keine Privatmeinung.“
Und Generalprokurator Pleischl wird nicht müde, die Entscheidung zu erklären: „Man kann niemanden dafür bestrafen, dass er einen Blödsinn erzählt.“Voraussetzung für eine Anklage sei, dass sie Aussicht auf Erfolg habe: „Das war nach unserer Fachmeinung nicht gegeben.“Die