Mauthausen: Quälen, demütigen, vergasen
Rund 100.000 Menschen sind zwischen 1938 und 1945 im Konzentrationslager und seinen Nebenlagern in OÖ ums Leben gekommen; viele davon durch Vergasung. Mauthausen galt in erster Linie als Arbeitslager und hob sich durch besonders grausame Praktiken, Menschen zu quälen und zu demütigen, ab. So wurden Insassen, die Läuse hatten, totgeprügelt, Arbeiter auf dem Rückweg vom Steinbruch von der sogenannten „Todesstiege“oder von der 50 Meter hohen „Fallschirmspringerwand“gestoßen. Die Gaskammer wurde 1941 eingebaut; hauptsächlich, um arbeitsuntaugliche Insassen zu töten. Die Existenz der Gaskammer und der Verbrennungsöfen wird in einschlägigen Kreisen immer wieder angezweifelt. Tatsächlich hat die SS sie abmontiert, als die Alliierten näher rückten. Die letzte Vergasung wurde am 28. April 1945 durchgeführt, am 5. Mai wurde das Lager befreit. In der „Tötungsanstalt“wurden mehr als 30.000 Menschen in einer Gaskammer mit Kohlenmonoxid ermordet – psychisch kranke, körperlich oder geistig behinderte, aber auch andere Häftlinge aus den Konzentrationslagern. Abstimmung des dreiköpfigen Rates sei „klar“ausgegangen.
Im Justizministerium scheiden sich darüber die Geister. Wie berichtet, hätte Sektionschef Christian Pilnacek eine Anklage für gerechtfertigt gehalten. Am Mittwoch sagte Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), er habe mit der Entscheidung „keine Freude“, sie sei aber „vertretbar und plausibel“.
„Besonders sensibel“
Als Brandstetter den Weisungsrat 2016 nach einer Gesetzesnovelle einrichten ließ, versprach er, sich immer an die Empfehlungen zu halten. Der Vorsitzende und zwei Mitglieder sollen als politisch unabhängige Berater in Fällen dienen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind bzw. bei Verfahren gegen oberste Staatsorgane.
Den Fall des Welser Anwalts habe man dem Weisungsrat vorgelegt, weil die Äußerung bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gefallen sei – und beim Verdacht der Wiederbetätigung sei man „in diesen Zeiten besonders sensibel“, heißt es aus dem Ministerium.