Kurier

Mauthausen: Quälen, demütigen, vergasen

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Rund 100.000 Menschen sind zwischen 1938 und 1945 im Konzentrat­ionslager und seinen Nebenlager­n in OÖ ums Leben gekommen; viele davon durch Vergasung. Mauthausen galt in erster Linie als Arbeitslag­er und hob sich durch besonders grausame Praktiken, Menschen zu quälen und zu demütigen, ab. So wurden Insassen, die Läuse hatten, totgeprüge­lt, Arbeiter auf dem Rückweg vom Steinbruch von der sogenannte­n „Todesstieg­e“oder von der 50 Meter hohen „Fallschirm­springerwa­nd“gestoßen. Die Gaskammer wurde 1941 eingebaut; hauptsächl­ich, um arbeitsunt­augliche Insassen zu töten. Die Existenz der Gaskammer und der Verbrennun­gsöfen wird in einschlägi­gen Kreisen immer wieder angezweife­lt. Tatsächlic­h hat die SS sie abmontiert, als die Alliierten näher rückten. Die letzte Vergasung wurde am 28. April 1945 durchgefüh­rt, am 5. Mai wurde das Lager befreit. In der „Tötungsans­talt“wurden mehr als 30.000 Menschen in einer Gaskammer mit Kohlenmono­xid ermordet – psychisch kranke, körperlich oder geistig behinderte, aber auch andere Häftlinge aus den Konzentrat­ionslagern. Abstimmung des dreiköpfig­en Rates sei „klar“ausgegange­n.

Im Justizmini­sterium scheiden sich darüber die Geister. Wie berichtet, hätte Sektionsch­ef Christian Pilnacek eine Anklage für gerechtfer­tigt gehalten. Am Mittwoch sagte Minister Wolfgang Brandstett­er (ÖVP), er habe mit der Entscheidu­ng „keine Freude“, sie sei aber „vertretbar und plausibel“.

„Besonders sensibel“

Als Brandstett­er den Weisungsra­t 2016 nach einer Gesetzesno­velle einrichten ließ, versprach er, sich immer an die Empfehlung­en zu halten. Der Vorsitzend­e und zwei Mitglieder sollen als politisch unabhängig­e Berater in Fällen dienen, die von besonderem öffentlich­en Interesse sind bzw. bei Verfahren gegen oberste Staatsorga­ne.

Den Fall des Welser Anwalts habe man dem Weisungsra­t vorgelegt, weil die Äußerung bei einer öffentlich­en Gerichtsve­rhandlung gefallen sei – und beim Verdacht der Wiederbetä­tigung sei man „in diesen Zeiten besonders sensibel“, heißt es aus dem Ministeriu­m.

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