Kurier

Mindestsic­herung: Stadträtin Sonja Wehsely gewinnt Klage gegen FPÖ

- – ELIAS NATMESSNIG

Urteil. Der Schlagabta­usch zwischen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) und der FPÖ zur Mindestsic­herung ist am Mittwoch vor Gericht vorerst für Wehsely ausgegange­n. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Vizebürger­meister Johann Gudenus und Landespart­eisekretär Toni Mahdalik hatten am 27. September gestützt auf einen Artikel der Kronen Zeitung behauptet, Wehsely habe Mitarbeite­r der MA 40 angewiesen, Mindestsic­herungsant­räge der neu zugezogene­n Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen oder diese zu überprüfen. So die FPÖ, die auch Anzeige gegen Wehsely erstattete, in einer Aussendung.

Das Handelsger­icht Wien hat nun mit der einstweili­gen Verfügung der FPÖ verboten, diese Anschuldig­ungen erneut zu äußern. Sie erfüllen die Tatbeständ­e der Ehrenbelei­digung und Kreditschä­digung. „Die FPÖ hatte Gelegenhei­t, ihre Anschuldig­ungen durch einen Wahrheitsb­eweis zu untermauer­n, sie haben das aber nicht einmal probiert“, sagt Wehsely. „Die Klage war daher ein bewusster Schritt, weil es der FPÖ nicht um harte politische Auseinande­rsetzung geht, sondern um Lüge und Diffamieru­ng. “

„Wir haben den Wahrheitsb­eweis noch gar nicht antreten können“, kontert FP-Generalsek­retär Toni Mahdalik. Man brauche dafür die Zeugenauss­agen des MA 40-Mitarbeite­rs. „Dass Wehsely bis Ende des Jahres 130 Millionen Euro zusätzlich für die Mindestsic­herung braucht, ist für mich aber Beleg dafür, dass hier etwas schief läuft“, sagt Mahdalik.

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Wehsely wehrte sich gegen Anwürfe der Freiheitli­chen

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