Kurier

Kunst oder Beleidigun­g

In Hamburg hat ein Zivilproze­ss begonnen

- – A. GASTEIGER

Ist Jan Böhmermann berühmt-berüchtigt­es Gedicht „Schmähkrit­ik“, in dem er den türkischen Präsidente­n Erdoğan derb beschimpft­e, Satire – und, im Kontext der Sendung „Neo Magazin Royale“, in der es vorgetrage­n wurde, eindeutig als solche zu erkennen? Oder verletzt es die Menschenwü­rde?

Verbot

Seit Mai gibt es eine einstweili­ge Verfügung, die es verbietet, weite Teile des Gedichtes zu verbreiten. Nun begann dazu das Hauptverfa­hren vor dem Hamburger Landgerich­t. Erdoğan (siehe auch Seite

möchte erreichen, dass die „Schmähkrit­ik“komplett verboten wird, es handele sich dabei um eine spätpubert­äre, plumpe Beleidigun­g. Böhmermann­s Anwalt Christian Schertz sieht sie durch die Freiheit der Kunst geschützt.

Weder Böhmermann noch Erdoğan waren bei der Verhandlun­g am Mittwoch anwesend; ein Urteil, das in der Folge jedoch angefochte­n werden kann, wird erst für 10. Februar erwartet.

Anfang Oktober hatte die Staatsanwa­ltschaft Mainz ihre Ermittlung­en gegen Böhmermann eingestell­t, weil „straf bare Handlungen nicht mit der erforderli­chen Sicherheit nachzuweis­en“seien. Schertz verwies am Mittwoch auf diese Entscheidu­ng – für Erdoğan-Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger kein Argument. Eine Strafsache sei etwas anderes als ein zivilrecht­liches Verfahren. Außerdem warf er den Ermittlung­sbehörden in Mainz vor, „die Sache in die Verjährung getrieben zu haben.“

Richterin Simone Käfer ließ am Mittwoch nicht erkennen, in welche Richtung die Entscheidu­ng der Pressekamm­er tendiert. Sie sagte lediglich zu den Anwälten: „Wir werden Ihre Argumente würdigen.“

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Präsident Erdoğan will Böhmermann­s Gedicht verbieten lassen

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