Kurier

Höchststra­fe für Kulterer & Co.

Ex-Banker Wolfgang Kulterer und Günter Striedinge­r zu insgesamt zehn Jahren Haft verurteilt

- VON KID MÖCHEL

Einer der pikanteste­n Strafproze­sse in der Causa Hypo Alpe Adria Bank ging amDonnerst­ag mit einem kleinen Erdbeben zu Ende. Im Zusammenha­ng mit der Vergabe von Millionen-Krediten rund um das kroatische Luxus-Hotelproje­kt „Rezidencij­a Skiper“wurde der frühere Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer zu vier Jahren und einem Monat unbedingte­r Haft verurteilt, sein Ex-Kollege Günter Striedinge­r fasste fünf Jahre und acht Monate Haft aus. Außerdem wurden sie zu 500.000 Euro Schadeners­atz verknackt.

Der angeklagte Schaden zum Nachteil der früheren Kärntner Hausbank umfasste fünf Kredite aus den Jahren 2002 bis 2005 in Höhe von insgesamt 105 Millionen Euro. Verurteilt wurde das Duo aber nur für ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Euro, in den vier anderen Fällen wurden Kulterer und Striedinge­r sogar freigespro­chen.

Freisprüch­e gab es für den ehemaligen Skiper-Betreiber Miro O. und seine Geschäftsf­ührerin Ljubica M.

Die hohen Haftstrafe­n sind nicht nur den Verurteilt­en in die Knochen gefahren, sondern haben auch bei ihren Verteidige­rn wie eine Bombe eingeschla­gen.

Mit den Vorstrafen aus früheren Strafverfa­hren haben Kulterer und Striedinge­r somit insgesamt zehn Jahre unbedingte Haft aufgebrumm­t bekommen – das ist die maximale Höchststra­fe, die sie in Causa Hypo überhaupt bekommen konnten.

Laut Richter Uwe Dumpelnik sollen die zwei Kärntner Skandalban­ker diesen Skiper-Kredit ohne Sicherheit­en und Rückzahlun­gsgewähr durch die Kreditnehm­erin vergeben haben. Daher müssen man davon ausgehen, dass sie ihre Befugnis über fremdes Vermögen (Bankvermög­en) missbrauch­t haben.

„Die Verurteilu­ng bei diesem einen Kredit erfolgte nur deshalb, weil die Studie über die technische Machbarkei­t des Projekts fehlte. Die Kreditverg­abe hätte man laut Richter zurückstel­len und neu diskutiere­n müssen“, sagt Sebastian Lesigang, Verteidige­r von Striedinge­r, im Gespräch mit dem KURIER. „Wenn in einem Kreditantr­ag nur die technische Machbarkei­tsstudie fehlt, kann das kein Verbrechen sein, für das man eine derart hohe Haftstrafe erhält.“Nachsatz: „Das Urteil ist aus meiner Sicht nicht haltbar.“Sebastian Lesigang wird gegen das Urteil berufen und eine Nichtigkei­tsbeschwer­de beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) einlegen.

Berufung angemeldet

Kulterers Verteidige­r Josef Weixelbaum und Ulrike Pöchinger sind ebenfalls fassungslo­s. Auch sie werden Rechtsmitt­el gegen die Verurteilu­ng einlegen.

„Für uns ist es nicht nachvollzi­ehbar, wie es zu diesem Schuldspru­ch gekommen ist“, sagt Pöchinger zum KURIER. „Wir sind zuversicht­lich, dass diese Verurteilu­ng beim Obersten Gerichtsho­f nicht halten wird.“Auch der renommiert­e Linzer Strafrecht­ler Wolfgang Moringer, der die Freisprüch­e für die beiden Kroaten erwirkte, ist über die harten Strafen entsetzt.

Heftige Schelte

„Wir sind alle schockiert. Selbst der Sachverstä­ndige sagte, die Kreditverg­abe sei dann vertretbar, wenn man davon ausgeht, dass der Hypo-Aufsichtsr­at bzw. der Hypo-Kreditauss­chuss bestimmte Informatio­nen darüber hatte“, sagt Wolfgang Moringer zum KURIER. „Diese Informatio­nen hatten diese auch. Wenn man die Ergebnisse des Beweisverf­ahren halbwegs sachgerech­t würdigt, darf wegen dieses Kredites in Wirklichke­it niemand verurteilt werden.“Nachsatz: „Es waren neben Kulterer und Striedinge­r damals noch andere im Hypo-Vorstand, aber nur diese zwei Vorstände hat man herausgegr­iffen.“

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Harte Strafen für Wolfgang Kulterer (li.) und Günter Striedinge­r

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