Nazi-Zahlen: Frächter darf mit verbotenen Kennzeichen fahren
Eine Firma in Vorarlberg hat eine Ausnahme erkämpft, eine andere ist abgeblitzt.
Eigentlich wollte Gerhard Vögel nur eines seiner Wunschkennzeichen für seine Fahrzeugflotte verlängern. Die enthalten alle die Buchstabenkombination EVD – für den Unternehmensgründer Erwin Vögel und den Firmensitz Doren im Bregenzerwald – und eine Zahl, mit der die rund 60 Lkw, Pkw und Anhänger des Unternehmens durchnummeriert sind. Doch für die Zahl 18 gab es plötzlich bei der Zulassungsstelle keine Genehmigung mehr.
Die 18 gehört nämlich zu einer ganzen Reihe von Zahlenkombinationen, die durch einen Erlass des Verkehrsministeriums im Jahr 2015 nicht mehr für Kennzeichen vergeben werden dürfen, weil sie in der rechten Szene als Codes für ihr Gedankengut gelten. So steht 18 für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet: „A“und „H“wie Adolf Hitler (auch verboten sind etwa 28: Blood and Honour, 74: Großdeutschland). Mit rechtsextremem Gedankengut habe er nichts am Hut, sagt Vögel. „Es hat rein geschäftliche Interessen, dass wir das Kennzeichen behalten wollen.“Im konkreten Fall geht es um einen Anhänger, der für mehrere Länder eine Genehmigung für Sondertransporte besitzt. „Wenn wir das Kennzeichen verlieren, müssen wir alles neu beantragen.“Für ihn hat auch die Wirtschaftskammer interveniert.Vergeblich.
Kein Ermessen
Das Verkehrsministerium wollte nicht auf das Argument eingehen. „Die Motivation ist nämlich auf dem Kenn- zeichen nicht ersichtlich und außerdem ist eine Überprüfung der Motivation bei Antragstellung nicht möglich. Genau das ist nämlich die Funktion von Codes“, erklärte das Ministerium in einer Stellungnahme. Darum gäbe es keinen „Raum für ein behördliches Ermessen.“
Ein anderer Vorarlberger Unternehmer, ebenfalls Frächter, hatte aber genau mit den Argumenten Vögels und der WKErfolg. Die Firma, die einen möglichen Schaden auf bis zu 20.000 Euro bezifferte, hat Beschwerde gegen einen Bescheid der BH Dornbirn eingelegt, der die Verlängerung einer Wunschkenn- zeichen-Serie ablehnte. Das Landesverwaltungsgericht gab dem Einspruch statt.
„Wir haben vom Ministerium bereits das Okay bekommen, das zu genehmigen“, sagt Angelika Schiemer von der BH Dornbirn. Das Gericht hatte argumentiert, dass nach Anfrage bei Verfassungsschutz und Landespolizeidirektion „keine vorsätzli- che Wahl der Ziffernkombinationen“feststellbar sei. Darüber hinaus sei das Interesse des Unternehmens legitim, seine Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Erscheinungsbild zu kennzeichnen.
„Das ist der erste derartige Fall in Österreich“, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Am Erlass will man vorerst nicht rütteln.