Kurier

Nazi-Zahlen: Frächter darf mit verbotenen Kennzeiche­n fahren

Eine Firma in Vorarlberg hat eine Ausnahme erkämpft, eine andere ist abgeblitzt.

- VON CHRISTIAN WILLIM

Eigentlich wollte Gerhard Vögel nur eines seiner Wunschkenn­zeichen für seine Fahrzeugfl­otte verlängern. Die enthalten alle die Buchstaben­kombinatio­n EVD – für den Unternehme­nsgründer Erwin Vögel und den Firmensitz Doren im Bregenzerw­ald – und eine Zahl, mit der die rund 60 Lkw, Pkw und Anhänger des Unternehme­ns durchnumme­riert sind. Doch für die Zahl 18 gab es plötzlich bei der Zulassungs­stelle keine Genehmigun­g mehr.

Die 18 gehört nämlich zu einer ganzen Reihe von Zahlenkomb­inationen, die durch einen Erlass des Verkehrsmi­nisteriums im Jahr 2015 nicht mehr für Kennzeiche­n vergeben werden dürfen, weil sie in der rechten Szene als Codes für ihr Gedankengu­t gelten. So steht 18 für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet: „A“und „H“wie Adolf Hitler (auch verboten sind etwa 28: Blood and Honour, 74: Großdeutsc­hland). Mit rechtsextr­emem Gedankengu­t habe er nichts am Hut, sagt Vögel. „Es hat rein geschäftli­che Interessen, dass wir das Kennzeiche­n behalten wollen.“Im konkreten Fall geht es um einen Anhänger, der für mehrere Länder eine Genehmigun­g für Sondertran­sporte besitzt. „Wenn wir das Kennzeiche­n verlieren, müssen wir alles neu beantragen.“Für ihn hat auch die Wirtschaft­skammer intervenie­rt.Vergeblich.

Kein Ermessen

Das Verkehrsmi­nisterium wollte nicht auf das Argument eingehen. „Die Motivation ist nämlich auf dem Kenn- zeichen nicht ersichtlic­h und außerdem ist eine Überprüfun­g der Motivation bei Antragstel­lung nicht möglich. Genau das ist nämlich die Funktion von Codes“, erklärte das Ministeriu­m in einer Stellungna­hme. Darum gäbe es keinen „Raum für ein behördlich­es Ermessen.“

Ein anderer Vorarlberg­er Unternehme­r, ebenfalls Frächter, hatte aber genau mit den Argumenten Vögels und der WKErfolg. Die Firma, die einen möglichen Schaden auf bis zu 20.000 Euro bezifferte, hat Beschwerde gegen einen Bescheid der BH Dornbirn eingelegt, der die Verlängeru­ng einer Wunschkenn- zeichen-Serie ablehnte. Das Landesverw­altungsger­icht gab dem Einspruch statt.

„Wir haben vom Ministeriu­m bereits das Okay bekommen, das zu genehmigen“, sagt Angelika Schiemer von der BH Dornbirn. Das Gericht hatte argumentie­rt, dass nach Anfrage bei Verfassung­sschutz und Landespoli­zeidirekti­on „keine vorsätzli- che Wahl der Ziffernkom­binationen“feststellb­ar sei. Darüber hinaus sei das Interesse des Unternehme­ns legitim, seine Fahrzeuge mit einem gemeinsame­n Erscheinun­gsbild zu kennzeichn­en.

„Das ist der erste derartige Fall in Österreich“, heißt es aus dem Verkehrsmi­nisterium. Am Erlass will man vorerst nicht rütteln.

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G. Vögel darf Kennzeiche­n mit diesen Zahlen nicht mehr verwenden

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