Kurier

Arbeiterka­mmer OÖ klagt sechste Urlaubswoc­he für ältere Dienstnehm­er ein

- – KID MÖCHEL

Vordienstz­eiten. Die Arbeiterka­mmer (AK) Oberösterr­eich will mit einem gewieften Kniff die sechste Urlaubswoc­he für ältere Dienstnehm­er per Gericht durchsetze­n. Dazu hat sie in Namen der Personalve­rtretung eines Tourismusb­etriebes in Bad Schallerba­ch eine Klage beim Arbeits- und Sozialgeri­cht Wels eingebrach­t. Bei diesem Betrieb sind zumindest drei Dienstnehm­er aus dem EUAusland beschäftig­t, die mehr als 25 Vordienstj­ahre haben. Doch diese Dienstjahr­e werden den EU-Bürgern in Österreich nicht angerechne­t. Grund: Sie waren nicht durchgehen­d beim selben Arbeitgebe­r beschäftig­t bzw. haben den Job gewechselt. So sieht es nämlich das Urlaubsges­etz vor. Darin sieht die AK aber eine massive Diskrimini­erung der Dienstnehm­er und die Verletzung der Freizügigk­eits-Verordnung der EU für Arbeitnehm­er.

„Bei einem Arbeitgebe­rwechsel werden in Österreich maximal fünf Vordienstj­ahre für den neuen Urlaubsans­pruch angerechne­t und das ist ungerecht“, sagt Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ, zum KURIER. „Einem Dienstnehm­er, der es schafft, 25 Jahre im selben Betrieb zu arbeiten, dem billigt man die Zusammenre­chnung und die sechste Urlaubswoc­he zu. Wenn einer aber zu einem unglücklic­hen Zeitpunkt ein Mal im Arbeitsleb­en seinen Dienstgebe­r wechselt, kommt er nie auf die sechste Urlaubswoc­he, auch wenn er 40 oder 45 Jahre gearbeitet hat.“Nachsatz: „Wer so lange gearbeitet hat, braucht auch eine längere Erholungsp­hase.“Dazu muss man wissen, dass in Österreich 42 Prozent der Arbeitsver­hältnisse jährlich neu begründet bzw. beendet werden – oft unfreiwill­ig, weil der Betrieb in Konkurs geht.

„Unser Ziel ist, dass alle Vordienstz­eiten in EU-Staaten zusammenge­rechnet werden“, sagt Kalliauer. „Das gilt auch für alle österreich­ischen Vordienstz­eiten.“

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