Arbeiterkammer OÖ klagt sechste Urlaubswoche für ältere Dienstnehmer ein
Vordienstzeiten. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich will mit einem gewieften Kniff die sechste Urlaubswoche für ältere Dienstnehmer per Gericht durchsetzen. Dazu hat sie in Namen der Personalvertretung eines Tourismusbetriebes in Bad Schallerbach eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wels eingebracht. Bei diesem Betrieb sind zumindest drei Dienstnehmer aus dem EUAusland beschäftigt, die mehr als 25 Vordienstjahre haben. Doch diese Dienstjahre werden den EU-Bürgern in Österreich nicht angerechnet. Grund: Sie waren nicht durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt bzw. haben den Job gewechselt. So sieht es nämlich das Urlaubsgesetz vor. Darin sieht die AK aber eine massive Diskriminierung der Dienstnehmer und die Verletzung der Freizügigkeits-Verordnung der EU für Arbeitnehmer.
„Bei einem Arbeitgeberwechsel werden in Österreich maximal fünf Vordienstjahre für den neuen Urlaubsanspruch angerechnet und das ist ungerecht“, sagt Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ, zum KURIER. „Einem Dienstnehmer, der es schafft, 25 Jahre im selben Betrieb zu arbeiten, dem billigt man die Zusammenrechnung und die sechste Urlaubswoche zu. Wenn einer aber zu einem unglücklichen Zeitpunkt ein Mal im Arbeitsleben seinen Dienstgeber wechselt, kommt er nie auf die sechste Urlaubswoche, auch wenn er 40 oder 45 Jahre gearbeitet hat.“Nachsatz: „Wer so lange gearbeitet hat, braucht auch eine längere Erholungsphase.“Dazu muss man wissen, dass in Österreich 42 Prozent der Arbeitsverhältnisse jährlich neu begründet bzw. beendet werden – oft unfreiwillig, weil der Betrieb in Konkurs geht.
„Unser Ziel ist, dass alle Vordienstzeiten in EU-Staaten zusammengerechnet werden“, sagt Kalliauer. „Das gilt auch für alle österreichischen Vordienstzeiten.“