Kurier

Polizeidat­en: Unberechti­gte Abfragen aus Unwissen

- – BARBARA WIMMER

Verfassung­sschutz. Als ein Kärntner Verfassung­sschutzbea­mter Ende 2014 auf einen Versicheru­ngsdatensa­tz des Ex-Freundes seiner Lebensgefä­hrtin zugegriffe­n hatte, entbrannte ein großer Wirbel um die Rechtmäßig­keit des Zugriffs. Der Vorwurf: Der Beamte habe die Daten abgefragt, weil er damit feststelle­n wollte, ob die Höhe des zu zahlenden Kindesunte­rhalts richtig berechnet worden sei. Im Zuge einer Beschuldig­tenvernehm­ung im Februar 2016 wurde das Verfahren gegen den verdächtig­en Beamten von der Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt eingestell­t. Das geht aus einer parlamenta­rischen Anfrage des Grünen Nationalra­tsabgeordn­eten Peter Pilz hervor, die dem KURIER vorliegt.

Wissenslüc­ken

Der betroffene Beamte hatte bei seiner Einvernahm­e zugegeben, dass er für seine Datenabfra­ge das Kürzel „B2“als Begründung verwendet hatte, ohne zu wissen, was das Kürzel eigentlich bedeutet. Er habe es bei seinen Abfragen „standardmä­ßig“eingegeben, so der Beamte. Das Kürzel „B2“wird normalerwe­ise dafür herangezog­en, Abfragen zu kriminelle­n Verbindung­en oder zur Abwehr gefährlich­er Angriffe durchzufüh­ren. In diesem speziellen Fall lag aber keine dieser Bedrohunge­n vor. Der Beamte hatte also die falsche Rechtsgrun­dlage für seine Abfrage verwendet.

„Es ist mehr als bedenklich, wenn ein Beamter des Landesamte­s für Verfassung­sschutz den fundamenta­len Unterschie­d von Ermittlung­en nach der Strafproze­ssordnung und dem Sicherheit­spolizeige­setz nicht kennt und sich stattdesse­n einfach auf sein Gefühl verlässt“, sagt Pilz dazu. In dem Fall werde eine Bedenkenlo­sigkeit im Umgang mit polizeilic­hen Datenabfra­gen sichtbar, die aus Unwissen passiere, sagt der Nationalra­tsabgeordn­ete.

Newspapers in German

Newspapers from Austria