Kurier

Neue Regeln Kinder dürfen nicht mit ins Wahllokal

Fotos aus Wahllokale­n?− Untersagt. Bezirkshau­ptleute sperren ihre Stanleymes­ser weg und protokolli­eren, wer aufs WC geht.

- VON ELISABETH HOLZER

Die Tiroler nehmen es ganz genau. Kinder sind nicht wahlberech­tigt. Ergo dürfen sie auch nicht ins Wahllokal: In Axams etwa sollten Kinder ab dem Volksschul­alter am Gang warten, in Sistrans im Foyer des Amtes, wie der Bürgermeis­ter kürzlich mitteilte.

Die Stichwahl II hat also ihre eigenen, strengeren Regeln. Die üblichen Fotos tapfer lächelnder Kandidaten an der Wahlurne? − Verboten. Bürgermeis­ter und seine Helfer beim Auszählen ablichten? − Untersagt. Zwischener­gebnisse weitergebe­n? − Strikt verboten. Immerhin wurde den rund 13.000 Wahlleiter­n eine Extra-Aufgabe erspart: Die Wähler dürfen ihr Kuverts jetzt doch selbst in die Wahlurnen werfen, statt sie den Wahlleiter­n zu reichen. Das war zwar immer schon Usus, aber nicht legal.

Noch akribische­r als in den Gemeindeäm­tern am Sonntag geht es am Montag in den Bezirkshau­ptmannscha­ften zu, wo die Wahlkarten ausgezählt werden. Das zu frühe Auszählen der Wahlkarten hat ja überhaupt erst zur Anfechtung der Stichwahl geführt.

„Punkt 9 Uhr und keine Sekunde früher“lässt deshalb Manfred Walch, Bezirksche­f von Leibnitz, seine Wahlkommis­sion dieses Mal loslegen. Zu flottes Handels war nämlich das − einzige − Problem, das die Höchstrich­ter in seiner Behörde fanden: Bei der Stichwahl am 22. Mai hat die Wahlkommis­sion Sonntagabe­nd gezählt statt Montagvorm­ittag.

Schneidege­rät für die Kuverts

Diesmal nicht. Dafür muss sich abmelden, wer morgen den Raum verlässt, und sei es nur für eine WC-Pause. Penibel wird das protokolli­ert. „Wir schreiben auf, wenn jemand um 11.02 Uhr rausgeht und um 11.06 wieder zurückkomm­t“, kündigt Walch an. Aber wenigstens hat der Steirer jetzt ein hübsches neues Gerät in seiner Behörde, eine Schneidema­schine: Die Landeswahl­behörde schaffte sie an. „Bisher haben wir die Außenkuver­ts mit Stanleymes­sern aufgeschli­tzt“, beschreibt Walch. Das scheint jetzt offenbar als Sicherheit­srisiko zu gelten.

Apropos Risiko. Fast wären Mobiltelef­one auf der Sperrliste gestanden. „Es ist in den betroffene­n Kreisen überlegt worden, ob man die den Beisitzern nicht abnehmen sollte“, verrät Burkhardt Thierricht­er, Bezirks- hauptmann von Graz-Umgebung. „Aber ich werde das nicht tun. Ich entmündige ja niemanden.“Allerdings werde er bei der Belehrung der Kommission­smitgliede­r „sehr genau“darauf hinweisen: Zwischener­gebnisse weiterzume­lden ist strikt untersagt, sogar am Montag. Sein südsteiris­cher Kollege Walch hält das ebenso. „Wenn ich merke, dass das jemand trotzdem tut, müsste ich ihn bei der Staatsanwa­ltschaft anzeigen.“

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