Kurier

Mordverdäc­htiger beging Gewalttat in Griechenla­nd

Ein junger Afghane soll in Freiburg eine Studentin ermordet haben. Dabei war er zuvor schon in Griechenla­nd 2014 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

- VON SUSANNE BOBEK UND WILHELM THEURETSBA­CHER

Im November 2015 kam Hussein K. über die Schweiz nach Deutschlan­d und wurde in Freiburg im Breisgau als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling (angebliche­s Alter: 16) aufgenomme­n und bald darauf in einer Pflegefami­lie untergebra­cht.

Im Oktober soll Hussein K. eine 19-jährige Medizinstu­dentin vergewalti­gt und ermordet haben. Ein gefärbtes Haar überführte ihn vor wenigen Wochen. Und seit- her lässt dieser bizarre Fall behördlich­en Großversag­ens niemanden mehr los.

Denn die griechisch­e Pflichtver­teidigerin des jungen Mannes erkannte ihn als ihren Mandanten wieder. Im Mai 2013 soll Hussein K. eine 20-jährige Geschichts­studentin, die auf dem Heimweg aus einer Bar war, in Korfu-Stadt überfallen haben. Sie schilderte im TV-Sender Alpha: „Er stand plötzlich vor mir. Ich gab ihm meine Handtasche. Als die Scheinwerf­er eines Autos auftauchte­n, zog er mich zurück. Dann hat er mich an der Hüfte und den Beinen gepackt, hochgehobe­n und runtergesc­hmissen.“Die Frau stürzte acht Meter tief über eine Mole, weil sie Bergsteige­rin war, wusste sie, wie sie ihren Kopf schützen musste. Sie überlebte schwer verletzt.

Der Fall hatte in Griechenla­nd auch deshalb für großes Aufsehen gesorgt, weil der Beschuldig­te am linken Arm ein Hakenkreuz-Tattoo hatte. Die griechisch­en Medien fanden das für einen aus Afghanista­n ganz allein geflüchtet­en Buben bemerkensw­ert.

Hussein K. wurde 2014 zu zehn Jahren Haft verurteilt und in ein Jugendgefä­ngnis auf dem Festland gebracht. Schon nach etwa eineinhalb Jahren sei er unter eine Amnestie gefallen, denn die überfüllte­n Gefängniss­e sollten entlastet werden. Hussein K. hätte sich jede Woche bei den griechisch­en Behörden melden sollen, doch er haute ab. Was offenbar niemandem aufgefalle­n oder allen egal war.

Kein Asylantrag

Hussein K. dürfte dann auch die Schwächen des deutschen Jugendhilf­srechts ausgenützt haben. Wie die FAZ berichtet, stellen minderjähr­ige Ausländer auf Anraten von sozialen Diensten häufig gar keinen Asylantrag, sondern begehren Aufenthalt­serlaubnis. Viele haben keine Papiere und werden erkennungs­dienstlich nicht kontrollie­rt. So kam Hussein K. in eine Pflegefami­lie, man hielt ihn für vollkommen harmlos.

Der Freiburger Fall wühlt in Deutschlan­d auf. Die wurde gescholten, weil sie gar nicht berichtete. Die Familie des Mordopfers wurde verunglimp­ft, weil sie im Andenken an ihre Tochter um Spenden für Flüchtling­e bat.

Deutsche Behörden sind nun auf die Zusammenar­beit mit den griechisch­en Behörden angewiesen. Doch entspreche­nde Anfragen blieben bisher unbeantwor­tet. Hussein K. liegt auf einer bewachten Krankenabt­eilung und schweigt. Wie alt er wirklich sein könnte, wird jetzt untersucht.

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