Bodycams für ÖBB-Securitys
50 Mitarbeiter in Wien und Graz tragen Kameras. 211 Übergriffe auf Bahn-Personal
Nach dem positiven Erfahrungen der Polizei mit den Bodycams, rüsten jetzt auch die ÖBB auf. Seit 1. Dezember sind 50 Sicherheitsmitarbeiter mit Kameras – sie sind an der Kleidung befestigt – unterwegs. Eingesetzt werden die Bodycams am Wiener und am Grazer Hauptbahnhof.
Hintergrund: Während Diebstähle bei ÖBB-Einrichtungen aber auch Tätlichkeiten gegen Reisende rückläufig sind, ist im laufenden Jahr bei Übergriffen gegen ÖBB-Securitys ein Anstieg zu verzeichnen. So wurden heuer bis dato 69 Mal ÖBBSecuritys angegriffen. Noch schlimmer erging es den Zugbegleitern: 142 Schaffner waren heuer Ziel von tätlichen Attacken.
Neben Mitarbeiterschulungen und verstärkte Security-Präsenz werden daher auf den beiden Hauptbahnhöfen die Bodycams eingesetzt. Vorerst als Pilotversuch, ab 2017 erfolgt dann der Regelbetrieb. Die Geräte sind gut sichtbar an den Uniformen der Mitarbeiter zwischen Schulter- und Brustbereich angebracht, der Kamerakopf ist schwenkbar. ÖBB-Konzernsprecherin Juliane Pam- me erklärt: „Die Aktivierung der Bodycams erfolgt nur bei Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall. Und unsere Securitys müssen die gefilmte Person in Kenntnis setzten, dass die Kamera eingeschalten wird.“
Rechtlich sehen die ÖBB keine Probleme. Laut Pamme wurde von der Datenschutzbehörde (DSB) die Genehmigung für den Probebetrieb er- teilt. Dort heißt es, dass es sich bei den Bodycams lediglich um eine Ausdehnung der Videoüberwachung mit einem anderen System handle.
Gesetzliche Grundlage
Anders sieht das Johann Maier, Vorsitzender des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Datenschutzrates. „Meine persönliche Einschätzung ist, dass für die Verwen- dung von Bodycams bei privaten Security eine gesetzliche Grundlage fehlt“, sagt er im Gespräch mit dem KURIER. Bei einer Genehmigung durch die Datenschutzbehörde befürchtet er, dass künftig auch andere Firmen mit ähnlicher Argumentation an die DSB herantreten werden. Ihnen müsste man die Verwendung dann auch genehmigen. „Ich halte es aber für Unverhältnismäßig, wenn die Überwachung für das Sicherheitsgewerbe freigegeben wird.“Eine rechtliche Grundlage könnte mit einem Bundesgesetz für das private Sicherheitsgewerbe geschaffen werden.
Ins selbe Horn bläst Datenschützer Georg Markus Kainz vom Verein „Quintessenz“. „Der Träger allein entscheidet, wann er die Kamera einschaltet.“Im Zweifel stehen die Aufnahmen dann auch nur für den Wachschutz zur Verfügung. Und: „Wir wissen auch nicht, was mit dem Videomaterial geschieht.“Securitys seien zudem keine Staatsdiener wie Polizeibeamte. Kainz plädiert dafür, die Aufnahmen zu verschlüsseln und den Code gegebenenfalls der Sicherheitsfirma und dem Betroffenen zur Verfügung zu stellen.
Abseits von DatenschutzBedenken scheint der Bodycam-Einsatz sein Ziel zu erfüllen. Nicht nur die Polizei berichtet von sinkenden Eskalationslevels bei Einsätzen, auch bei der Deutschen Bahn ist man zufrieden. Dort werden die kleinen Kameras seit vergangenem Sommer getestet. Laut Medienberichten habe sich gezeigt, dass die Zahl der Übergriffe zurückgeht. Wien/München. Nach dem sexuellen Missbrauch einer jungen Frau nach einem Oktoberfest-Besuch in München haben deutsche Polizisten nun zwei Tatverdächtige ermittelt: Es soll sich um zwei 21-jährige Männer aus dem Raum Wien handeln.
Bisher ist bekannt, dass die 23-jährige Frau nach dem Oktoberfest noch eine Bar in München aufgesucht haben soll. Dort dürfte sie die Männer kennengelernt haben. Die beiden sollen das Opfer so betrunken gemacht haben, dass es zu keinerlei Widerstand mehr fähig war. In diesem Zustand dürften die Männer die 23-Jährige in eine Wohnung im Landkreis Ebersberg gebracht und missbraucht haben. Danach schaffte sie es, die Unterkunft zu verlassen und verständigte Angehörige.
Hans-Peter Kammerer, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, machte am Mittwoch wegen „polizeitaktischer Dinge“keine weiteren Angaben: Man wolle keine Fluchtgefahr erzeugen. Besitzer der Wohnung dürfte ein Geschäftsmann aus Wien sein, der die Verdächtigen im Tatzeitraum beherbergt haben soll. Bei ihm soll es sich um einen Angehörigen der Verdächtigen handeln.