Kurier

Erfolgreic­her Kampf der Generäle gegen Darabos’ Entscheidu­ngen

Die Absetzung des Rüstungsch­efs Freyo Apfalter durch den einstigen Heeresmini­ster war ungesetzli­ch.

- VON W. THEURETSBA­CHER

Vor mehr als drei Jahren endete die Amtszeit von Norbert Darabos als Verteidigu­ngsministe­r. Bei der Justiz ist dieser Lebensabsc­hnitt des SPÖPolitik­ers aber noch nicht abgeschlos­sen. Vor wenigen Tagen fällte der Oberste Gerichtsho­f ein Urteil gegen eine unrechtmäß­igen Absetzung eines Generals durch den einstigen Heeresress­ortchef.

Darabos und sein damaliger Kabinettsc­hef Stefan Kammerhofe­r wollten zwei Generäle loswerden. Als ersten schickte der Minister im Jänner 2011 Generalsta­bschef Edmund Entacher in die Wüste. Doch der kehrte bald zurück – mit einem Urteil der Berufungsk­ommission beim Bundeskanz­leramt, das die Abberufung als gesetzeswi­drig erkannte.

Kurz darauf geriet Generalleu­tnant Freyo Apfalter, Chef der Rüstungsse­ktion, ins Visier des Ministers. Darabos teilte dem General – verspätet – mit, dass er seinen Fünfjahres­vertrag nicht verlängern wolle. Eine eilig einberufen­e Weiterbest­ellungskom­mission sollte Argumente für eine Abberufung liefern, und tat es auch.

Abschiebun­g

Apfalter wurde in die „Quartierme­isterabtei­lung“abgeschobe­n. Der Generalleu­tnant sah darin eine entwürdige­nde Behandlung, ging in Pension und klagte.

In mehreren Gerichtsve­rhandlunge­n kamen grobe Ungereimth­eiten aus der Darabos-Kommission zur Sprache. Beispielsw­eise wurden unbewiesen­e Beschuldig­ungen gegen den General ohne genauere Prüfung einfach zu den Akten genom- men. In den Gerichtsve­rhandlunge­n sagten Zeugen aus, dass auf Kommission­smitgliede­r Druck ausgeübt worden sei, gegen Apfalter zu entscheide­n. Interventi­onen seien direkt aus dem Minister-Kabinett gekommen.

Widerstand gegen die Demontage gab es lediglich von der Bundesheer-Gewerkscha­ft. Darabos lag ein Gewerkscha­ftsgutacht­en vor, in dem Apfalter als in höchstem Maße geeignet ausgewiese­n wurde.

Prozess-Schlachten

Apfalter bekam in zwei Gerichtsin­stanzen recht. Das Verteidigu­ngsministe­rium berief mit einer bemerkensw­erten Begründung: Es sei unwesentli­ch, ob es in der Kommission zu Ungereimt- heiten gekommen sei, denn: der Minister wäre bei seiner Personalen­tscheidung ohnehin nicht an das Gutachten der Weiterbest­ellungskom­mission gebunden gewesen. Außerdem habe Apfalter durch seine freiwillig­e Ruhestands­versetzung auch selber einen Schaden verursacht. Der Oberste Gerichtsho­f beendete nun die Causa mit einem Urteil zugunsten Apfalters. Demnach stehen dem Ex-Rüstungsch­ef 8240,77 Euro an Lohnnachza­hlungen zu. Apfalter schätzt aber, dass der Gesamtscha­den für die Republik jenseits von 50.000 Euro liegt.

Apfalter hat auch eine Sachverhal­tsdarstell­ung bei der Korruption­sstaatsanw­altschaft eingebrach­t. Sie sollte aufgrund des OGH-Urteils klären, ob hier Amtsmissbr­auch durch eine oder mehrere Personen vorliegt. Sollten einem Beteiligte­n Amtsmissbr­auch oder eine grobe Unregelmäß­igkeit nachgewies­en werden, könnte sich die Finanzprok­uratur an diesem schadlos halten.

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Minister Norbert Darabos musste bereits gegen seinen Generalsta­bschef Edmund Entacher (rechts) eine schwere Niederlage einstecken General Freyo Apfalter setzte sich gegen Darabos vor Gericht durch
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