Gutachten: Mutter hat die Kinder manipuliert
Gerichtsstreit. Kritik am Vorgehen der Behörde
Andreas K. (37) hat sich dazu entschieden, mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, weil er und sein Vater Missstände im Gerichtsstreit um das Besuchsrecht orten. Um das zu beweisen, haben sie dem KURIER alle Unterlagen offengelegt. „Man kann der Behörde keine Schuld dafür geben, was passiert ist. Aber eventuell wäre es anders gekommen, wenn man sorgfältiger umgegangen wäre“, sagt der Großvater der getöteten Kinder.
2013 hat sein Sohn das Besuchsrecht beim Bezirksgericht in Neulengbach (NÖ) beantragt. Darauf hin kam es unter Aufsicht einer Psychologin zum ersten Kontakt zwischen Andreas K. und seinen Kindern. Es ist protokolliert, dass sich alle drei Kinder über das Treffen mit dem Vater freuten. Es wurde gespielt und im Protokoll festgehalten, dass die Kinder den Vater wiedersehen wollten.
Vier Kontakte
Im Juni 2014 gewährte das Gericht dem 37-Jährigen ein Besuchsrecht alle 14 Tage. Da die Mutter die Treffen aber immer wieder platzen ließ, kam es zwischen 2014 und 2016 nachweislich nur zu vier Kontakten. Das Jugendamt der BH St. Pölten erstellte eine fragwürdige Beurtei- lung. Darin findet sich zwar eine lange Stellungnahme der Mutter. Andreas K. hingegen wurde von der Behörde nicht einmal kontaktiert. „Es wurde völlig unreflektiert übernommen, was die Kindsmutter gesagt hat. Das Jugendamt hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, meinen Sohn zu fragen“, prangert der Großvater an.
Bei einem zweiten Treffen im Beisein einer psychologischen Sachverständigen instruierte Martina R. die Kinder, wie sie gegen den Vater aussagen sollen. Was sie nicht wusste, war, dass sie dabei gefilmt wurde. Im Gutachten heißt es: „So ergaben sich zahlreiche Hinweise darauf, dass die Mutter auf das Vaterbild der Kinder negativ Einf luss nimmt und sie die Kinder dahingehend instruiert ... Die Mutter signalisierte Kooperation und Bindungstoleranz, indem sie anbot, das Lieblingsspiel der Kinder zum Termin mit dem Vater mitzubringen. Sie instruierte die Kinder aber in Folge dahingehend, nicht mit dem Vater zu spielen.“
Zum Wohl der Kinder informierte Andreas K. in einem Brief das Gericht und Martina R. drüber, auf weitere Treffen zu verzichten, bis sich die Lage etwas beruhigt hat. Der Brief traf jedoch erst ein, als die Kinder bereits tot waren.