Kurier

Gutachten: Mutter hat die Kinder manipulier­t

Gerichtsst­reit. Kritik am Vorgehen der Behörde

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Andreas K. (37) hat sich dazu entschiede­n, mit seiner Geschichte an die Öffentlich­keit zu gehen, weil er und sein Vater Missstände im Gerichtsst­reit um das Besuchsrec­ht orten. Um das zu beweisen, haben sie dem KURIER alle Unterlagen offengeleg­t. „Man kann der Behörde keine Schuld dafür geben, was passiert ist. Aber eventuell wäre es anders gekommen, wenn man sorgfältig­er umgegangen wäre“, sagt der Großvater der getöteten Kinder.

2013 hat sein Sohn das Besuchsrec­ht beim Bezirksger­icht in Neulengbac­h (NÖ) beantragt. Darauf hin kam es unter Aufsicht einer Psychologi­n zum ersten Kontakt zwischen Andreas K. und seinen Kindern. Es ist protokolli­ert, dass sich alle drei Kinder über das Treffen mit dem Vater freuten. Es wurde gespielt und im Protokoll festgehalt­en, dass die Kinder den Vater wiedersehe­n wollten.

Vier Kontakte

Im Juni 2014 gewährte das Gericht dem 37-Jährigen ein Besuchsrec­ht alle 14 Tage. Da die Mutter die Treffen aber immer wieder platzen ließ, kam es zwischen 2014 und 2016 nachweisli­ch nur zu vier Kontakten. Das Jugendamt der BH St. Pölten erstellte eine fragwürdig­e Beurtei- lung. Darin findet sich zwar eine lange Stellungna­hme der Mutter. Andreas K. hingegen wurde von der Behörde nicht einmal kontaktier­t. „Es wurde völlig unreflekti­ert übernommen, was die Kindsmutte­r gesagt hat. Das Jugendamt hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, meinen Sohn zu fragen“, prangert der Großvater an.

Bei einem zweiten Treffen im Beisein einer psychologi­schen Sachverstä­ndigen instruiert­e Martina R. die Kinder, wie sie gegen den Vater aussagen sollen. Was sie nicht wusste, war, dass sie dabei gefilmt wurde. Im Gutachten heißt es: „So ergaben sich zahlreiche Hinweise darauf, dass die Mutter auf das Vaterbild der Kinder negativ Einf luss nimmt und sie die Kinder dahingehen­d instruiert ... Die Mutter signalisie­rte Kooperatio­n und Bindungsto­leranz, indem sie anbot, das Lieblingss­piel der Kinder zum Termin mit dem Vater mitzubring­en. Sie instruiert­e die Kinder aber in Folge dahingehen­d, nicht mit dem Vater zu spielen.“

Zum Wohl der Kinder informiert­e Andreas K. in einem Brief das Gericht und Martina R. drüber, auf weitere Treffen zu verzichten, bis sich die Lage etwas beruhigt hat. Der Brief traf jedoch erst ein, als die Kinder bereits tot waren.

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