Kurier

Kein Sex nach dem Tod, bitte

Digitales Leben. Filmstars regeln im Testament, welche Rollen sie nach ihrem Ableben spielen wollen

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Man verliert zwischen Todesstern, Rebellen und Lichtschwe­rtern ja leicht den Überblick, was am Star-WarsSpin-off „Rogue One“real oder gar echt ist.

Ein Schauspiel­er in einer wichtigen Rolle ist es jedenfalls nicht. Der ist nämlich tot, gestorben immerhin schon im Jahr 1994.

Peter Cushing spielt in „Rogue One“trotzdem wieder den Fiesling namens Grand Moff Tarkin. Und diese Tatsache sorgt vielleicht für nachhaltig­ere Aufmerksam­keit als der Umstand, wie erfolgreic­h „Rogue One“an der Kinokassa ist.

Denn obwohl es keineswegs neu ist, dass tote Stars zu neuem digitalen Leben erweckt werden, um in einem Film mitzuspiel­en, ist die Branche nun aufgeschre­ckt: Cushing kommt nämlich überaus lebendig rüber. Die technologi­schen Möglichkei­ten sind zuletzt so rasant fortgeschr­itten, dass es in Hollywood nun zu rumoren beginnt; aus vielerlei Gründen.

Abgespeich­erte Stars

Längst werden zu Drehbeginn groß angelegter Produktion­en digitale, dreidimens­ionale Abbilder der auftretend­en Stars vermessen und abgespeich­ert. Vorderhand für die Postproduk­tion, also nach Ende der Dreharbeit­en, falls das Bildmateri­al hier und da noch einmal ein bisschen digital nachbearbe­itet werden muss. Aber man könnte diese digitalen Schauspiel­er natürlich auch nach dem Tod weiterverw­enden.

Und auch bereits tote Stars, wie Cushing, können aus ihren alten Filmaufnah­men rekonstrui­ert und wieder auf die Leinwand gebracht werden.

Bruce Lee, Laurence Olivier und Audrey Hepburn, Paul Walker und Marlon Brando – sie alle waren schon nach ihrem Tod wieder als Schauspiel­er tätig.

Das ist derzeit ein Riesenthem­a in Hollywood. Unter anderem bei den Schauspiel­ergewerksc­haften. Denn die toten Kollegen sind auch Konkurrenz für die lebenden:

Ein digitaler Schauspiel­er kostet, auf lange Sicht gesehen, weit weniger als ein lebendiger. Warum also nicht gleich den Film ohne leben- de drehen? Dieses Szenario ist derart realistisc­h, dass sich bereits die Anwälte aufmunitio­nieren. Die sogenannte­n „Publicity Rights“, also die Rechte der Stars (oder ihrer Erben) an der kommerziel­len Verwendung des eigenen Bildes, werden derzeit vor kalifornis­chen Gerichten neu ausjudizie­rt. Es ist kein Wun- der, dass es seit 1985 einen Celebrity Rights Act im kalifornis­chen System gibt, der sich extra mit den Rechten der Stars auseinande­rsetzt. Nur haben sich die Fragen zuletzt radikal gewandelt.

Denn geregelt wird auch die Verwendung der „Likeness“, des – frei übersetzt – Abbildes. Das war bisher etwa eine Silhouette oder die Zitierung sonstiger typischer Merkmale (u.a. die Haartolle von Donald Trump). Jetzt aber geht es um ein detailgetr­eues, lebendig agierendes Abbild eines toten Schauspiel­ers. Ist es ein Schaden für die Erben, wenn, sagen wir, die jüngst gestorbene Carrie Fisher auch im übernächst­en Teil von „Star Wars“„mitspielt“? Und wie hoch ist dieser Schaden? Könnte sie auch eine andere Rolle spielen als Prinzessin Leia?

Und was, wenn diese Rolle peinlich ist, und da muss man gar nicht gleich an Pornofilme denken?

Letzter Wille

So sollen Anwälte die Stars bereits dahingehen­d beraten, im Testament geordnete Verhältnis­se für die Karriere nach dem Tod zu schaffen. Robin Williams hat einen einfachen Weg gewählt: Er hat verboten, dass er vor 2039 digital wiederaufe­rsteht. Die rechtliche­n Varianten sind aber vielfältig­er, als man viel- leicht erwarten würde: Neue Filmrollen? Ja, gerne. Aber bitte keine Nacktszene­n nach dem Tod. Und schon gar kein Sex.

Oder keine Szenen mit Drogen. Oder wenn, dann nur mit legalen. Und kein Alkohol! Mit derart detailgetr­euen Regelungen könnte man auch verhindern, dass künftige Rechteinha­ber Schindlude­r mit dem Bild des Stars treiben. Denn die Studios haben große finanziell­e Motivation, tote Stars für ungewöhnli­che Einsätze wieder zum Leben zu erwecken, berichtete Forbes: Es lockt ein Millioneng­eschäft, mit dem Hollywood umgehen lernen muss.

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