Auch bei Bio erlaubt die EU Pflanzenschutzmittel
Richtlinie. Pflanzliche und tierische Substanzen, die im ökologischen Landbau Tradition haben
Die Bio-Richtline der Europäischen Union erlaubt sehr wohl auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Dazu gehören pflanzliche und tierische Substanzen genauso wie Mikroorganismen (Bakterien, Viren oder Pilze) sowie andere Substanzen, „die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden“, steht im Amtsblatt der Europäischen Union geschrieben.
Als Fungizide (Wirkstoffe gegen Pilze) dürfen etwa Calciumhydroxid (gelöschter Kalk) oder Kupfer in diversen Formen verwendet werden. Kupferoxid wird sonst für fäulnishemmende Unterwasserschiffsanstriche eingesetzt. Die Kupferlösung ist giftig für Algen und hemmt deren Ansatz auf den Schiffswänden.
Speziell für Obstkulturen sind auch Mineralöle sowie Kaliumpermanganat zugelassen. Dieser Wirkstoff gilt als stark wassergefährdend. Die akute Giftigkeit ist gering. Die Substanz hat eine ausgeprägte Reizwirkung auf lebendes Gewebe. Auch bei den Insektizi
(Wirkstoffe gegen Insekten)gibt es laut EU-Bio-Richtlinie eine breite Auswahl. Azadirachtin hemmt die Larvenentwicklung zahlreicher Insekten. Für Säugetiere soll das Mittel aber relativ unschädlich sein.
Spinosad wird vor allem gegen Raupen eingesetzt. Der Wirkstoff wurde in der Europäischen Union im Februar 2007 für Anwendungen als Insektizid im konventionellen Anbau zugelassen.
Das Insektizid Rotenon ist für Fische sehr giftig. Für Säugetiere und Bienen ist es laut diverser Studien hingegen weniger giftig.