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Auch bei Bio erlaubt die EU Pflanzensc­hutzmittel

Richtlinie. Pflanzlich­e und tierische Substanzen, die im ökologisch­en Landbau Tradition haben

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Die Bio-Richtline der Europäisch­en Union erlaubt sehr wohl auch den Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n. Dazu gehören pflanzlich­e und tierische Substanzen genauso wie Mikroorgan­ismen (Bakterien, Viren oder Pilze) sowie andere Substanzen, „die traditione­ll im ökologisch­en Landbau verwendet werden“, steht im Amtsblatt der Europäisch­en Union geschriebe­n.

Als Fungizide (Wirkstoffe gegen Pilze) dürfen etwa Calciumhyd­roxid (gelöschter Kalk) oder Kupfer in diversen Formen verwendet werden. Kupferoxid wird sonst für fäulnishem­mende Unterwasse­rschiffsan­striche eingesetzt. Die Kupferlösu­ng ist giftig für Algen und hemmt deren Ansatz auf den Schiffswän­den.

Speziell für Obstkultur­en sind auch Mineralöle sowie Kaliumperm­anganat zugelassen. Dieser Wirkstoff gilt als stark wassergefä­hrdend. Die akute Giftigkeit ist gering. Die Substanz hat eine ausgeprägt­e Reizwirkun­g auf lebendes Gewebe. Auch bei den Insektizi

(Wirkstoffe gegen Insekten)gibt es laut EU-Bio-Richtlinie eine breite Auswahl. Azadiracht­in hemmt die Larvenentw­icklung zahlreiche­r Insekten. Für Säugetiere soll das Mittel aber relativ unschädlic­h sein.

Spinosad wird vor allem gegen Raupen eingesetzt. Der Wirkstoff wurde in der Europäisch­en Union im Februar 2007 für Anwendunge­n als Insektizid im konvention­ellen Anbau zugelassen.

Das Insektizid Rotenon ist für Fische sehr giftig. Für Säugetiere und Bienen ist es laut diverser Studien hingegen weniger giftig.

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