Internetanbieter überlegen Strategien gegen Netzsperren
Rechtslage. Die derzeitige Rechtslage zu Netzsperren in Österreich bringt die heimischen Internetanbieter in ein Dilemma. Sie bekommen von Rechteinhabern wie dem Verein für Antipiraterie (VAP) regelmäßig Abmahnschreiben, worin sie aufgefordert werden, den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Die Begründung: Auf den Websites befindet sich urheberrechtsverletzendes Material. Die Rechteinhaber berufen sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) aus dem Jahr 2014, das die Sperrung einer bestimmten Webseite wegen einer Urheberrechtsverletzung anordnete. Kommen die Provider dieser Aufforderung nach, verstoßen sie jedoch gegen eine EU-Verordnung, die seit Mai 2016 existiert. Sie untersagt Internetanbietern, Netzsperren „ohne zugrunde liegende staatliche Rechtsakte“einzurichten. Sperren Provider die Inhalte jedoch nicht, können sie von den Rechteinhabern verklagt werden. Derartige Verfahren sind oft teuer und aufwendig. Egal, wie es Provider angehen, sie sitzen also zwischen den Fronten.
Vorschlag
Der Providerverband ISPA will in Österreich eine unabhängige „Clearingstelle“schaffen, die beurteilen soll, welche Webseiten gesperrt werden müssen. Das „Research Institute“in Wien hat nun unter Leitung des Rechtsexperten Christoph Tschohl untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Stelle zur Verbesserung der aktuellen Situation beitragen könnte. Neben der Entscheidung, was gesperrt werden muss, soll die Stelle auch zu mehr Transparenz führen. Ein öffentlicher Bericht über die Anzahl und den Umfang der Netzsperren wäre nämlich ebenfalls vorgesehen. Derzeit weiß man nicht, welche Seiten von welchem Anbieter gesperrt werden.