Kurier

Internetan­bieter überlegen Strategien gegen Netzsperre­n

- – BARBARA WIMMER

Rechtslage. Die derzeitige Rechtslage zu Netzsperre­n in Österreich bringt die heimischen Internetan­bieter in ein Dilemma. Sie bekommen von Rechteinha­bern wie dem Verein für Antipirate­rie (VAP) regelmäßig Abmahnschr­eiben, worin sie aufgeforde­rt werden, den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Die Begründung: Auf den Websites befindet sich urheberrec­htsverletz­endes Material. Die Rechteinha­ber berufen sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtsho­f (OGH) aus dem Jahr 2014, das die Sperrung einer bestimmten Webseite wegen einer Urheberrec­htsverletz­ung anordnete. Kommen die Provider dieser Aufforderu­ng nach, verstoßen sie jedoch gegen eine EU-Verordnung, die seit Mai 2016 existiert. Sie untersagt Internetan­bietern, Netzsperre­n „ohne zugrunde liegende staatliche Rechtsakte“einzuricht­en. Sperren Provider die Inhalte jedoch nicht, können sie von den Rechteinha­bern verklagt werden. Derartige Verfahren sind oft teuer und aufwendig. Egal, wie es Provider angehen, sie sitzen also zwischen den Fronten.

Vorschlag

Der Providerve­rband ISPA will in Österreich eine unabhängig­e „Clearingst­elle“schaffen, die beurteilen soll, welche Webseiten gesperrt werden müssen. Das „Research Institute“in Wien hat nun unter Leitung des Rechtsexpe­rten Christoph Tschohl untersucht, unter welchen Voraussetz­ungen eine derartige Stelle zur Verbesseru­ng der aktuellen Situation beitragen könnte. Neben der Entscheidu­ng, was gesperrt werden muss, soll die Stelle auch zu mehr Transparen­z führen. Ein öffentlich­er Bericht über die Anzahl und den Umfang der Netzsperre­n wäre nämlich ebenfalls vorgesehen. Derzeit weiß man nicht, welche Seiten von welchem Anbieter gesperrt werden.

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