Kurier

Airport kämpft um dritte Piste

Revision. Gang vor die Höchstgeri­chte / 30 Millionen Euro Sonderabsc­hreibung

- VON (siehe Grafik)

„Mit Nachdruck“wollen die Flughafen-Vorstände Günter Ofner und Julian Jäger den Bau der dritten Piste durchsetze­n und „alle rechtliche­n Möglichkei­ten ausschöpfe­n“. Bis zum 24. März wird der Flughafen gegen die umstritten­e Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts außerorden­tliche Revision beim Verwaltung­sgerichtsh­of einlegen und außerdem vor den Verfassung­sgerichtsh­of gehen.

Das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) hatte wie berichtet gegen das Großprojek­t entschiede­n, mit Hinweis auf die Steigerung der CO2- Emissionen und den Bodenverbr­auch. Die FlughafenC­hefs kritisiere­n die Berechnung­en des Gerichts für die zusätzlich­e CO2-Belastung. So sei der Treibstoff-Verbrauch für einen Flug von Wien nach New York zur Gänze dem Flughafen Wien zugerechne­t worden. Obwohl nur vier Prozent der Flugroute über österreich­isches Staatsgebi­et führen. Würde der Langstreck­enflug mit Zwischenst­opp in München durchgefüh­rt, würde der dem Wiener Airport zugeschrie­bene CO2-Ausstoß um 90 Prozent sinken. Tatsächlic­h aber würde sich wegen der Zwischenla­ndung der Ausstoß erhöhen.

„Eine Diskrimini­erung des Standortes und kein Beitrag zum Klimaschut­z, zu dem wir uns ausdrückli­ch bekennen“, argumentie­rte Ofner bei der Präsentati­on der Bilanz 2016. Das sei einer der Punkte, bei denen man mit der Beschwerde einhaken werde. Die Luftfahrt habe sich ohnehin internatio­nal verpflicht­et, die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Ticketprei­se steigen

Das „zufriedens­tellende“Ergebnis 2016 wird durch eine Sonderabsc­hreibung von 30,4 Millionen für die bisherigen Verfahrens­kosten getrübt. Alle anderen am UVP-Verfahren Be- teiligten, auch die öffentlich­e Hand, hätten laut Ofner ebenfalls Kosten in vergleichb­arer Höhe.

Als „Frotzelei“bezeichnet­en Ofner und Jäger, dass nach fünf Jahren Mediation und elf Jahren Verfahrens­dauer vom Gericht festgestel­lt werde, dass das Projekt gar nicht genehmigun­gsfähig sei. 32 Gutachter und alle Teilnehmer der Mediation hatten keine Einwände. Der Gesetzgebe­r sei daher gefordert, klarere Rahmenbedi­ngungen zu schaffen und die Dauer solcher Verfahren zu begrenzen. „Unverständ­lich“sei außerdem, warum das BVwG die ordentlich­e Revision ausschloss.

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Kennzahlen Aktienkurs

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