Airport kämpft um dritte Piste
Revision. Gang vor die Höchstgerichte / 30 Millionen Euro Sonderabschreibung
„Mit Nachdruck“wollen die Flughafen-Vorstände Günter Ofner und Julian Jäger den Bau der dritten Piste durchsetzen und „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“. Bis zum 24. März wird der Flughafen gegen die umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen und außerdem vor den Verfassungsgerichtshof gehen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte wie berichtet gegen das Großprojekt entschieden, mit Hinweis auf die Steigerung der CO2- Emissionen und den Bodenverbrauch. Die FlughafenChefs kritisieren die Berechnungen des Gerichts für die zusätzliche CO2-Belastung. So sei der Treibstoff-Verbrauch für einen Flug von Wien nach New York zur Gänze dem Flughafen Wien zugerechnet worden. Obwohl nur vier Prozent der Flugroute über österreichisches Staatsgebiet führen. Würde der Langstreckenflug mit Zwischenstopp in München durchgeführt, würde der dem Wiener Airport zugeschriebene CO2-Ausstoß um 90 Prozent sinken. Tatsächlich aber würde sich wegen der Zwischenlandung der Ausstoß erhöhen.
„Eine Diskriminierung des Standortes und kein Beitrag zum Klimaschutz, zu dem wir uns ausdrücklich bekennen“, argumentierte Ofner bei der Präsentation der Bilanz 2016. Das sei einer der Punkte, bei denen man mit der Beschwerde einhaken werde. Die Luftfahrt habe sich ohnehin international verpflichtet, die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Ticketpreise steigen
Das „zufriedenstellende“Ergebnis 2016 wird durch eine Sonderabschreibung von 30,4 Millionen für die bisherigen Verfahrenskosten getrübt. Alle anderen am UVP-Verfahren Be- teiligten, auch die öffentliche Hand, hätten laut Ofner ebenfalls Kosten in vergleichbarer Höhe.
Als „Frotzelei“bezeichneten Ofner und Jäger, dass nach fünf Jahren Mediation und elf Jahren Verfahrensdauer vom Gericht festgestellt werde, dass das Projekt gar nicht genehmigungsfähig sei. 32 Gutachter und alle Teilnehmer der Mediation hatten keine Einwände. Der Gesetzgeber sei daher gefordert, klarere Rahmenbedingungen zu schaffen und die Dauer solcher Verfahren zu begrenzen. „Unverständlich“sei außerdem, warum das BVwG die ordentliche Revision ausschloss.