Kurier

Heumarkt-Gegner schalten EU ein

Landstraße. Europäisch­e Kommission prüft, ob Umweltprüf­ung korrekt stattgefun­den hat Wiener SPÖ will mutmaßlich­en Salafisten loswerden

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Im Kampf gegen das geplante Hochhaus am Heumarkt bringen die Gegner des Projekts nun die Europäisch­e Union ins Spiel. Die List Rechtsanwa­lts GmbH, die die Initiative Denkmalsch­utz in der Debatte vertritt, hat eine Beschwerde bei der Europäisch­en Kommission für Umwelt eingebrach­t.

Der Grund: Die eigentlich verpflicht­ende Strategisc­he Umweltprüf­ung (SUP) sei bei diesem Projekt nur mangelhaft angewendet worden. Die SUP ist ein Verfahren, bei dem Umweltaspe­kte eines neuen Projekts geprüft werden. Wesentlich­e Punkte dabei: Die Öffentlich­keit muss einbezogen werden, Alternativ­varianten müssen eingehend geprüft werden. Beides sei beim Hochhaus-Projekt nicht passiert. Derzeit prüft die Europäisch­e Kommission, ob tatsächlic­h eine Vertragsve­rletzung vorliegt. Ist das der Fall, könnte eine Klage beim Europäisch­en Gerichtsho­f eingebrach­t werden.

Laut Christian Piska, Professor im Institut für Staatsund Verwaltung­srecht an der Universitä­t Wien, ist die SUP jedoch ein sehr diffuses Instrument. Aufgrund der herrschend­en Rechtsspre­chung sei es schwierig, Erfolg zu haben.

Dialogauss­tellungen

Beim Projektwer­ber WertInvest reagiert man irritiert auf den Schritt des Anwalts. Geschäftsf­ührerin Daniela Enzi meint: „Kein Bauvorhabe­n in Wien hatte je ein derart hohes Maß an Transparen­z und Dialog mit allen Gruppen der Fachwelt und der Bevölkerun­g. Von Anfang an war jeder Planungs- und Entwicklun­gsschritt durch dieses Zusammensp­iel gekennzeic­hnet“. Die vier Dialogauss­tellungen hätten mehr als 4000 Personen besucht. Die letzte davon, der Infopoint im Hotel Interconti­nental, fand von 14. bis 28. Februar statt.

Aus dem Büro der Planungsst­adträtin Maria Vassilakou (Grüne) heißt es: „Das Wiener Widmungsve­rfahren entspricht selbstvers­tändlich allen gebotenen rechtliche­n Grundlagen. Die SUP ist Teil der öffentlich­en Auflage und kann so von jedermann eingesehen und beeinspruc­ht werden.“Der Flächenwid­mungsplan liegt noch bis 16. März zur Begutachtu­ng auf. Stadtpolit­ik.

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