Kurier

Getöteter Säugling: Neuer Sachverstä­ndiger bestellt

St. Pölten. Ein weiterer Fachmann untersucht die schweren Kopfverlet­zungen des kleinen Maximilian

- – PATRICK WAMMERL –JOHANNES WEICHHART

Die Vorwürfe sind so abscheulic­h, dass kein Rechtsanwa­lt freiwillig die beiden mordverdäc­htigen Eltern vertreten wollte. Im Fall des getöteten Säuglings von St. Pölten schöpft die Staatsanwa­ltschaft alle Möglichkei­ten aus, die Tragödie bis ins kleinste Detail zu klären. Aus diesem Grund wurde nun ein weiterer Gerichtsme­diziner bestellt.

Wie berichtet, hat der renommiert­e Gerichtssa­chverständ­ige Wolfgang Denk ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursac­he bei dem drei Monate alten Säugling festgestel­lt. Es habe eine massive Gewalteinw­irkung gegen die Schläfenre­gion gegeben. Wie die Staatsanwa­ltschaft St. Pölten gegenüber dem KURIER bestätigt, müssen diese Verletzung­en aber noch genauer spezifizie­rt werden. Um das abzuklären, wurde diese Woche ein Sachverstä­ndiger aus dem Gebiet der Neuropatho­logie und Neurotraum­atologie hinzugezog­en. Der Fach- mann untersucht im Detail, welche Form der Gewalteinw­irkung auf Hirn oder Rückenmark stattgefun­den und welche zum Tode des Kindes geführt hat. Erst nach dem Ende der Obduktion kann der Leichnam zur Beerdigung freigegebe­n werden.

Sorgerecht

Die aus Polen stammenden Eltern des Kindes sitzen wegen Mordverdac­hts in Untersuchu­ngshaft. Sie belasten einander schwer. Der Vater, Waldemar O. (30), hatte am Abend der Tragödie alleine die Aufsicht über den Buben und dessen eineinhalb­jährigen Bruder. Die Mutter, Monika Z. (26), war zu der Zeit mit Freunden in Wien feiern. Da jedoch auch länger zurücklieg­ende Verletzung­en bei dem Baby festgestel­lt wurden, gilt auch die Mutter als dringend tatverdäch­tig.

Nachdem sich kein Rechtsanwa­lt fand, der die anwaltlich­e Vertretung des Paares übernehmen wollte, muss- ten Pflichtver­teidiger bestellt werden. „Wie in solchen Fällen gab es ein Auswahlver­fahren bei der Rechtsanwa­ltskammer aus der Liste der Pflichtver­teidiger. Diese sind mittlerwei­le bestellt“, bestätigt die Vizepräsid­entin des Landesgeri­chts St. Pölten, Andrea Humer. Um den eineinhalb­jährigen Sohn des Paares kümmert sich derzeit die Fürsorge. Die Eltern der Mutter haben das Sorgerecht beantragt.

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