Kurier

Die Kassenpfli­cht beginnt

Registrier­kassen. Ab 1. April müssen sie beim Finanzamt angemeldet werden und manipulati­onssicher sein

- VON ROBERT KLEEDORFER INTERNET www.wko.at/registrier­kassen

Ab 1. April müssen alle Kassen beim Finanzamt registrier­t sein.

Ob beim Winzer des Vertrauens, im Zeitschrif­tenladen oder in der Diskothek: Konsumente­n wird ungefragt beim Bezahlen eine Rechnung in die Hand gedrückt – an vielen Orten, wo dies bis vor rund einem Jahr noch völlig unüblich war. Grund ist die Registrier­kassenpfli­cht, die im Jänner 2016 in Kraft getreten ist. Nach einer viermonati­gen Übergangsf­rist können seit Mai säumige Betriebe nun auch gestraft werden. Die nächste Stufe der Verordnung tritt schon in einem Monat in Kraft. Ab April müssen die Kassen beim Finanzamt angemeldet werden und Manipulati­onssicherh­eit aufweisen.

Grundsätzl­ich gilt die Kassenpfli­cht für Unternehme­n mit einem Jahresumsa­tz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätze­n von mehr als 7500 Euro. Ausgenomme­n davon sind etwa Marktstand­ler oder Maronibrat­er („Kalte-Hände-Regelung“), die einen Umsatz von bis zu 30.000 Euro machen.

Mit 1. April müssen alle Kassen innerhalb einer Woche nach Inbetriebn­ahme bei FinanzOnli­ne angemeldet werden. „Dafür braucht es eine Signaturka­rte“, sagt Paul Heissenber­ger, Steuerbera­ter und Vorsitzend­er der Berufsgrup­pe der Steuerbera­ter in der KWT (Kammer der Wirtschaft­streuhände­r). „Eine Signaturka­rte muss von einem zugelassen­en Anbieter stammen. Das können auch Kassenhänd­ler und -hersteller sein.“

Update

Für bestehende Registrier­kassen werde meist zumindest ein Software-Update erforderli­ch sein, das auch eine Verbindung der Kasse mit der Signaturka­rte ermöglicht. „Alle bis zur Initialisi­erung der manipulati­onssichere­n Registrier­kasse aufgezeich­neten Geschäftsf­älle sollten vor der Initialisi­erung gesondert abgespeich­ert werden“, rät Heissenber­ger. Um den Manipulati­onsschutz zu gewährleis­ten, müsse nach der Initialisi­erung ein Startbeleg mit dem Betrag „0“erstellt werden. Damit könne die Kasse grundsätzl­ich in Betrieb gehen.

Je nach technische­r Ausstattun­g des Systems – ohne oder mit Internetzu­gang – sind die not- wendigen Daten entweder im FinanzOnli­ne einzugeben oder können vom System direkt übermittel­t werden. Im Anschluss muss laut Heissenber­ger kontrollie­rt werden, ob die Registrier­ung der Sicherheit­seinheit und der Kasse erfolgreic­h war. „Dafür empfiehlt sich die App des Finanzmini­steriums ‚BMF Belegcheck‘, die den QR-Code der Belege lesen kann.“In die App ist einmalig der Authentifi­zierungsco­de aus der FinanzOnli­ne-Registrier­ung einzugeben. Ohne dem maschinenl­esbaren QR-Code (ein quadratisc­hes Kästchen, das wiederum aus schwarzen und weißen Quadraten besteht) auf der Rechnung wird diese von der Finanz als nicht manipulati­onssicher eingestuft.

„Viele Unternehme­n haben noch keine Signaturka­rte, und damit es zu keiner zu späten Registrier­ung kommt, weil im März die Finanzämte­r womöglich überlastet sind, empfehlen wir Steuerbera­ter daher den Unternehme­n diese Signaturka­rte so rasch wie möglich zu besorgen“, empfiehlt Heissenber­ger.

Strafe droht

Vor allem bei den Klein- und Mittelbetr­ieben gibt es laut Experten noch Handlungsb­edarf. Wer sich nicht rechtzeiti­g darum kümmert, dem droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro. Ausgenomme­n davon sind nur all jene, die nachweisen können, dass ihr Kassenlief­erant trotz Bestellung bis Mitte März nicht liefern kann.

An den vollen Erfolg der Kassenpfli­cht, die im Kampf gegen Steuerhint­erziehung eingeführt wurde, glaubt übrigens Friedrich Schneider von der Uni Linz nicht. Da die neuen Chips oft nicht lieferbar seien, sei zu erwarten, dass der Manipulati­onsschutz heuer nicht völlig funktionie­ren werde. Daher setzt er die Zusatzeinn­ahmen für dieses Jahr nur mit 250 Mio. Euro an, später könnten es 450 Millionen werden. Ursprüngli­ch hatte das Finanzmini­sterium 900 Millionen jährlich mehr erwartet. Im Vorjahr gab es bei stichprobe­nartigen Überprüfun­gen der Finanz in rund einem Fünftel aller Fälle Beanstandu­ngen.

„Wir Steuerbera­ter empfehlen, die Signaturka­rte so rasch wie möglich zu besorgen.“Paul Heissenber­ger Steuerbera­ter

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Viele Betriebe mussten erst im Vorjahr eine Registrier­kasse anschaffen. Jetzt droht eine Nachrüstun­g, wenn diese nicht der erforderte­n Technik entspricht
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