Kurier

Vorerst kein Aufzug bei der Wotrubakir­che

Liesing. Gemeinde setzte sich für barrierefr­eien Zugang ein, nun kam jedoch negativer Bescheid

- – JOHANNA KREID

„Jetzt müssen wir streiten gehen“, sagt Marika Püspök von der Kirchengem­einde der Wotrubakir­che auf dem Liesinger Georgenber­g. „Wir gehen zum Bundesverw­altungsger­icht, denn wir geben nicht auf.“Der Grund für den Unmut: Die Mitglieder der Kirchengem­einde setzen sich seit Längerem für den Bau eines Aufzugs ein, der einen barrierefr­eien Zugang zur Kirche ermögliche­n soll. Nun kam gestern, Donnerstag, ein negativer Bescheid vom Bun- desdenkmal­amt. Unter anderem mit folgender Begründung: „Das Vorhaben in der vorliegend­en Variante ist aus denkmalpfl­egerischer Sicht nicht vertretbar.“

Püspök und ihre Mitstreite­r sehen das naturgemäß anders: „Derzeit ist der Zugang zur Kirche nur über 25 relativ hohe Stufen möglich“, beschreibt Püspök. „Für ältere Menschen kann das eine beträchtli­che Hürde darstellen, einige können nicht einmal mehr am Gottesdien­st teil- nehmen. Aber auch Eltern mit kleinen Kinder sind betroffen.“

„Fassade unveränder­t“

Darum trete man für den Bau eines Aufzugs ein: „Die Fassade der Kirche und auch das gesamte Ensemble blieben unveränder­t. Es würde sich um einen gläsernen Aufzugstur­m an der Rückseite handeln.“Immerhin liege der Eingang der Kirche zwölf Meter über dem Straßenniv­eau. „Und nicht zuletzt ist ein bar- rierefreie­r Zugang zu öffentlich­en Gebäuden mittlerwei­le gesetzlich vorgeschri­eben“, betont Püspök.

Beim Bundesdenk­malamt hieß es, man wolle sich „keinesfall­s gegen die barrierefr­eie Erschließu­ng des Denkmals ausspreche­n“. Auch bei der Wotrubakir­che sei eine „denkmalver­trägliche Variante zur barrierefr­eien Erschließu­ng denkbar“. Eine solche hätte man gemeinsam mit dem Bauwerbern auch zu erörtern ver- sucht – leider erfolglos. Daher habe man die eingereich­te Planung abschlägig beurteilt. Püspök will jedoch nicht aufgeben: „Wir gehen nun zum Bundesverw­altungsger­icht und werden gegen diesen negativen Bescheid klagen“, erklärt sie.

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