Neun bis 13 Jahre Haft für acht Iraker nach Gruppenvergewaltigung
Albtraum zu Silvester. Die Anklägerin kritisierte Verhöhnung des Opfers. Urteile nahe der Höchststrafe nicht rechtskräftig.
Zu Prozessbeginn hatte sich das Opfer von einigen Strafverteidigern der Angeklagten auch noch nachsagen lassen müssen, es habe unter Alkohol vielleicht „falsche Signale“ausgesandt. Etwa Signale in die Richtung, sich acht oder neun wildfremden Männern hinzugeben? Beim Finale kam die scharfe Antwort der Staatsanwältin Karina Fehringer: „Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: ‚Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden‘?“Damit werde das Opfer am Ende auch noch verhöhnt.
Auch die Anklägerin sprach von einem Signal, meinte damit allerdings Abschreckung und forderte deshalb empfindliche Verurteilungen nahe der Höchstgrenze von 15 Jahren Haft. Es sei erschütternd, dass nur ein Angeklagter einen Funken Reue gezeigt und sich zu einem Geständnis bequemt habe.
Die (noch nicht rechtskräftigen) Strafen fielen dann dementsprechend aus: Zwischen neun und 13 Jahre Gefängnis für acht Iraker, der neunte und älteste Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Die geringste Strafe (neun Jahre) bekam der mit 22 Jahren Jüngste; der Geständige erhielt zehn Jahre. Dem Opfer wurden 25.000 Euro zugesprochen.
Die 28-jährige Deutsche, die in Wien mit einer Freundin Silvester gefeiert hatte, war in der Nacht zum 1. Jänner 2016 vor einem Lokal in der City aufgelesen und ziemlich angeschlagen in die Wohnung der Iraker in der Leopoldstadt mitgeschleift worden. Dort erlebte sie laut Staatsanwältin zwischen Bewusstlosigkeit und Schreckstarre „den absoluten Alb- traum“, an dem sie bis heute leidet.
Ehe am Donnerstag die Urteile verkündet wurden, versuchten die Angeklagten noch, die eigene Berauschtheit als Ausflucht zu präsentieren, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Würde man ihrer Aufzählung der konsumierten alkoholischen Getränke Glauben schenken, käme man nach Berechnung des Gerichtsmediziners Christian Reiter auf bis zu 6,2 Promille. Das wäre allerdings mit einer tödlichen Alkoholvergiftung einhergegangen.
Nicht voll berauscht
Aber wie viel auch immer getrunken worden sein mag: Die zahlreichen Details, an die sich die Angeklagten erinnern können, sprechen gegen eine Unzurechnungsfähigkeit wegen voller Berauschung. Nach Reiters Erfahrung sind schon Leute mit vier Promille an Alkoholvergiftung gestorben, haben aber bis zuletzt noch gewusst, wer und wo sie sind, und was sich abspielt.
Als manche Angeklagte noch das Gutachten anzweifeln und Promille gegenrechnen wollten, fuhr Richterin Petra Poschalko dazwischen: „Aus, Schluss, Basta.“