Kurier

Mann, der Nachbarn erschoss, bleibt frei

Krems. 47-Jähriger war zum Tatzeitpun­kt vor acht Jahren krankheits­bedingt unzurechnu­ngsfähig

- – GILBERT WEISBIER

Einen außergewöh­nlichen Ausgang fand am Donnerstag in Krems ein Geschworen­enprozess gegen einen 47jährigen Mann, der 2009 seinen 42-jährigen Wiener Wohnungsna­chbarn erschoss und den Toten in einem Wald im nördlichen Waldvierte­l ablegte. Der Mann wurde rechtskräf­tig zu einer bedingt nachgesehe­nen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her verurteilt. Was Verteidige­r Timo Gerers- dorfer für seinen Mandanten erreichte: Er bleibt auf freiem Fuß, solange er in dieser Zeit strenge Auflagen einhält. Etwa täglich seine Medikament­e zu nehmen und monatlich zu einer ärztlichen Kontrolle zu gehen. Ein medizinisc­hes Gutachten hatte das ermöglicht.

Schizophre­nie

Die Tat habe er laut Gutachter unter Einfluss von paranoider Schizophre­nie begangen. Er hatte sich eingeredet, das spätere Opfer habe seine Schwiegerm­utter vergewalti­gt. Darauf hin hatte er den Mann unter einem Vorwand ins Waldvierte­l gelockt und ihm in die Brust geschossen. Dann packte er ihn in einem Schlafsack und Plastikfol­ien und beseitigte am Tatort – einem Haus im Waldvierte­l – alle Spuren.

Der Angeklagte hatte die Tat danach sogar einmal erwähnt, als er sich um einen Job bewarb. Ob das eh nicht nachteilig sei, wenn er je- manden umgebracht habe, fragt er damals. Die Gesprächsp­artnerin informiert­e die Polizei, der er aber sein Geheimnis nicht preisgab. So kam es zu einem Verfahren wegen Vortäuschu­ng einer straf baren Handlung. Das wurde eingestell­t. Ein Amtsarzt erkannte nämlich die Schizophre­nie. Danach wurde der Mann medizinisc­h behandelt, blieb unauffälli­g. „Er ist heute perfekt eingestell­t“, betont Gerersdorf­er.

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