Mann, der Nachbarn erschoss, bleibt frei
Krems. 47-Jähriger war zum Tatzeitpunkt vor acht Jahren krankheitsbedingt unzurechnungsfähig
Einen außergewöhnlichen Ausgang fand am Donnerstag in Krems ein Geschworenenprozess gegen einen 47jährigen Mann, der 2009 seinen 42-jährigen Wiener Wohnungsnachbarn erschoss und den Toten in einem Wald im nördlichen Waldviertel ablegte. Der Mann wurde rechtskräftig zu einer bedingt nachgesehenen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Was Verteidiger Timo Gerers- dorfer für seinen Mandanten erreichte: Er bleibt auf freiem Fuß, solange er in dieser Zeit strenge Auflagen einhält. Etwa täglich seine Medikamente zu nehmen und monatlich zu einer ärztlichen Kontrolle zu gehen. Ein medizinisches Gutachten hatte das ermöglicht.
Schizophrenie
Die Tat habe er laut Gutachter unter Einfluss von paranoider Schizophrenie begangen. Er hatte sich eingeredet, das spätere Opfer habe seine Schwiegermutter vergewaltigt. Darauf hin hatte er den Mann unter einem Vorwand ins Waldviertel gelockt und ihm in die Brust geschossen. Dann packte er ihn in einem Schlafsack und Plastikfolien und beseitigte am Tatort – einem Haus im Waldviertel – alle Spuren.
Der Angeklagte hatte die Tat danach sogar einmal erwähnt, als er sich um einen Job bewarb. Ob das eh nicht nachteilig sei, wenn er je- manden umgebracht habe, fragt er damals. Die Gesprächspartnerin informierte die Polizei, der er aber sein Geheimnis nicht preisgab. So kam es zu einem Verfahren wegen Vortäuschung einer straf baren Handlung. Das wurde eingestellt. Ein Amtsarzt erkannte nämlich die Schizophrenie. Danach wurde der Mann medizinisch behandelt, blieb unauffällig. „Er ist heute perfekt eingestellt“, betont Gerersdorfer.