Kurier

Teure Aquarien und leere Vogelkäfig­e

Fachhandel. Gesetze lenkten Geschäfte um

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Bis zum nächsten Zoofachhän­dler ist es meist nicht weit: Rund 1000 Fachhändle­r gibt es landesweit – eine über die Jahre hinweg stabile Zahl. Mittlerwei­le gehören viele Märkte zu Handelsket­ten – wie der deutschen Futterhaus-Gruppe (35 Mal in Österreich), die über ihr Franchises­ystem wächst. Die Nummer eins am Markt ist Fressnapf mit 124 Filialen. Es gibt aber noch immer viele Einzelkämp­fer, die sich auf Themen wie Aquaristik oder Reptilienh­altung spezialisi­ert haben. Die Zeiten, in denen Händler junge Katzen und Hunde in der Auslage sitzen hatten, ist mehr oder weniger Geschichte. Österreich­weit verkaufen nur noch 15 bis 20 Händler Hunde und Katzen, schätzt Kurt Essmann. Er vertritt die Zoofachhän­dler in der Wirtschaft­skammer Österreich. Der Handel von Hund und Katz’ laufe heute primär direkt über die Züchter. Das liegt an den gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen. Ein Rückblick: Im Jahr 2005 wurde der Verkauf von Hundewelpe­n und Katzen in Tierhandlu­ngen verboten. „Im Jahr 2008 wurde er wieder erlaubt. Auch, um dem illegalen Handel der Tiere im Internet entgegenzu­wirken“, erläutert Essmann. Die Auflagen – die die Bran- che im Zuge dessen mit Tierschütz­ern ausgearbei­tet hat – seien umfassend gewesen. „Mitarbeite­r brauchen entspreche­nde Ausbildung­en, man braucht einen Vertragsar­zt und auch eine Mindestgrö­ße im Geschäft“, zählt er nur ein paar Punkte auf.

Vielen Händlern sei das viel zu aufwendig. Zudem hätten sich eine Reihe von Branchenko­llegen längst auf andere Gebiete spezialisi­ert, die mehr Profit verspreche­n. Etwa mit der Ausstattun­g von Aquarien, die von Industries­eite mit immer ausgeklüge­lterer Elektronik befeuert wird.

Talwärts zeigt dagegen das Geschäft rund um den Vogel. Es hat sich binnen zwanzig Jahren halbiert, berichten Branchenke­nner. Auch weil Tierschütz­er europaweit immer wieder die artgerecht­e Haltung von Vögeln in Frage gestellt haben. Etwa mit dem Argument, dass Wellensitt­iche auf der Suche nach einem Brutplatz bis zu 100 Kilometer fliegen und schon allein deshalb nicht in Käfigen gehalten werden sollten.

Tierschutz­gesetz

In Österreich hat der Nationalra­t erst vergangene Woche eine Novelle des Tierschutz­gesetzes beschlosse­n. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinsera­te auf Online-Plattforme­n. Künftig bedürfen alle wirtschaft­lichen Tierhaltun­gen einer Bewilligun­g. Zusätzlich kommt die verpflicht­ende Kennzeichn­ung von Zuchtkatze­n durch Microchips. Mit der Novelle wird zudem das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziel­len Gründen verboten.

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