Teure Aquarien und leere Vogelkäfige
Fachhandel. Gesetze lenkten Geschäfte um
Bis zum nächsten Zoofachhändler ist es meist nicht weit: Rund 1000 Fachhändler gibt es landesweit – eine über die Jahre hinweg stabile Zahl. Mittlerweile gehören viele Märkte zu Handelsketten – wie der deutschen Futterhaus-Gruppe (35 Mal in Österreich), die über ihr Franchisesystem wächst. Die Nummer eins am Markt ist Fressnapf mit 124 Filialen. Es gibt aber noch immer viele Einzelkämpfer, die sich auf Themen wie Aquaristik oder Reptilienhaltung spezialisiert haben. Die Zeiten, in denen Händler junge Katzen und Hunde in der Auslage sitzen hatten, ist mehr oder weniger Geschichte. Österreichweit verkaufen nur noch 15 bis 20 Händler Hunde und Katzen, schätzt Kurt Essmann. Er vertritt die Zoofachhändler in der Wirtschaftskammer Österreich. Der Handel von Hund und Katz’ laufe heute primär direkt über die Züchter. Das liegt an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Rückblick: Im Jahr 2005 wurde der Verkauf von Hundewelpen und Katzen in Tierhandlungen verboten. „Im Jahr 2008 wurde er wieder erlaubt. Auch, um dem illegalen Handel der Tiere im Internet entgegenzuwirken“, erläutert Essmann. Die Auflagen – die die Bran- che im Zuge dessen mit Tierschützern ausgearbeitet hat – seien umfassend gewesen. „Mitarbeiter brauchen entsprechende Ausbildungen, man braucht einen Vertragsarzt und auch eine Mindestgröße im Geschäft“, zählt er nur ein paar Punkte auf.
Vielen Händlern sei das viel zu aufwendig. Zudem hätten sich eine Reihe von Branchenkollegen längst auf andere Gebiete spezialisiert, die mehr Profit versprechen. Etwa mit der Ausstattung von Aquarien, die von Industrieseite mit immer ausgeklügelterer Elektronik befeuert wird.
Talwärts zeigt dagegen das Geschäft rund um den Vogel. Es hat sich binnen zwanzig Jahren halbiert, berichten Branchenkenner. Auch weil Tierschützer europaweit immer wieder die artgerechte Haltung von Vögeln in Frage gestellt haben. Etwa mit dem Argument, dass Wellensittiche auf der Suche nach einem Brutplatz bis zu 100 Kilometer fliegen und schon allein deshalb nicht in Käfigen gehalten werden sollten.
Tierschutzgesetz
In Österreich hat der Nationalrat erst vergangene Woche eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen. Künftig bedürfen alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung. Zusätzlich kommt die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips. Mit der Novelle wird zudem das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen verboten.