Flughafen Wien – die CO2-Verlagerung
Das Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) hat entschieden: Die dritte Piste am Flughafen Wien darf nicht gebaut werden, da dadurch der CO2-Ausstoß steigen würde, während man sich doch zu einem Abbau der CO2Emissionen verpflichtet habe.
Diese Urteilsbegründung ist Unsinn. Es wird kein einziger Flug in Europa weniger stattfinden, selbst wenn der Flughafen Wien geschlossen würde.
Das Urteil ist ein logischer Fehler. Denn für Fluglinien gilt ein gesamteuropäisches Emissionslimit. Im Jahr 2008 wurden Flüge zwischen Flughäfen innerhalb der EU in das Europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Damit wurde unter anderem festgelegt, dass der Luftverkehr in der EU nur CO2-neutral wachsen kann.
Das heißt, wenn die Piste nicht gebaut wird, nutzt das dem Klimaschutz gar nichts, weil der CO2-Ausstoß nur ins Ausland verlagert wird. Die Airlines nutzen die Emissionslimits angesichts der Wachstumszahlen voll aus. Ryan Air, Lufthansa, Easy Jet und Konsorten können auch in München oder Bratislava landen und starten.
Nach- statt Vorteile
Das Urteil bringt also keinen Vorteil für die Umwelt und nur Nachteile für den Wirtschaftsstandort.
Die Entscheidung rund um die dritte Piste in Wien ist ein perfektes Beispiel, wie man sich ins nationale Knie schießt, nur weil man die gemeinsam beschlossenen EU-Regeln nicht zur Kenntnis nehmen will oder nach Art der Allergenverordnung realitätsfremd umsetzt.
Einzelprojekte auf nationaler Ebene zu verbieten, ist einfach nur ein Geschenk an unsere Nachbarländer. Nicht mehr und nicht weniger.