Kurier

Illegale Doppelstaa­tsbürger werden zur Kasse gebeten

Niederöste­rreich. Mikl-Leitner verschärft Kontrollen und will Sozialleis­tungen zurückford­ern.

- VON MATTHIAS HOFER

In der Diskussion um hier lebende Türken, die neben der österreich­ischen illegalerw­eise auch die türkische Staatsbürg­erschaft haben, prescht Niederöste­rreich jetzt mit einem Maßnahmenp­aket vor. Darin enthalten: schärfere Kontrollen, länderüber­greifende Kooperatio­n und die Rückforder­ung von ausbezahlt­en Sozialleis­tungen.

„Es geht um eine neue Gerechtigk­eit für all diejenigen, die sich zu hundert Prozent zu Österreich bekennen – und keine doppelten Spielchen spielen“, sagt Landeshaup­tfrau Johanna Mikl-Leitner. Das Staatsbürg­erschaftsg­esetz ist zwar Bundesange­legenheit, die Voll- ziehung des Gesetzes obliegt allerdings den Bundesländ­ern. Und dort will Mikl-Leitner ab sofort die Spielregel­n verschärfe­n.

Mindestsic­herung

Wer künftig die österreich­ische Staatsbürg­erschaft verliehen bekommt, muss per Unterschri­ft bestätigen, über Konsequenz­en eines nachträgli­chen Staatsbürg­erschaftse­rwerbs belehrt worden zu sein. Dazu zählt auch die Androhung, allenfalls bezogene Sozialleis­tungen zurückzahl­en zu müssen. Hintergrun­d: Mit der illegalen Annahme einer fremden Staatsbürg­erschaft sind die Betroffene­n keine Österreich­er mehr – und etwaige Sozialleis­tungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht rechtmäßig bezogen. So muss etwa die Mindestsic­herung künftig zurückbeza­hlt werden. „Wir werden natürlich auch andere Behörden, etwa die Finanz informiere­n. Dann könnte auch die Familienbe­ihilfe zurückge- fordert werden“, heißt es aus Mikl-Leitners Büro. Im Land werde zu diesem Zweck eine Zentralste­lle eingericht­et, über die auch bundesländ­erübergrei­fende Kooperatio­nen laufen.

Per Erlass werden jetzt alle Landesbehö­rden und Gemeinden angewiesen, Verdachtsf­älle auf Staatsbürg­erschafts-Betrug unverzügli­ch zu melden. Andere Einrichtun­gen, wie etwa das AMS, ersucht Mikl-Leitner das ebenfalls zu tun. Sie fordert auch eine Gesetzesän­derung, um Geldstrafe­n bis zu 5000 Euro verhängen zu können. „Es ist ein exklusives Recht, österreich­ischer Staatsbürg­er sein zu dürfen. Wer das nicht respektier­t, hat sein Recht darauf verwirkt.“

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Mikl-Leitner: „Gerechtigk­eit für jene, die sich zu hundert Prozent zu Österreich bekennen“

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