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Ihr Jahresausg­leich wird automatisc­h – die Spendenabs­etzbarkeit auch

Absetzbark­eit. Bei Ihrer nächsten Arbeitnehm­erveranlag­ung brauchen Sie sich nicht mehrumIhre­Spendenzuk­ümmern. Ihr Finanzamt setzt Ihre Spenden automatisc­h als Sonderausg­abe ab. Einzige Voraussetz­ung: Die Spendenorg­anisation mussIhre Daten richtig weiterge

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Was ist neu?

Seit 1. Jänner 2017 müssen Spendenorg­anisatione­n Ihr Finanzamt über Ihre Spende informiere­n. Das erfolgt durch einen automatisc­hen Datenausta­usch zwischen Spendenorg­anisation und Finanzamt. Ihr Vorteil: Sie brauchen Ihre Spenden nicht mehr in Ihrer Steuererkl­ärung einzutrage­n, Ihr Finanzamt berücksich­tigt sie automatisc­h als Sonderausg­abe.

Wie funktionie­rt es?

Die Spendenorg­anisation muss Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdat­um kennen, damit sie Ihr Finanzamt informiere­n kann.

Wichtig: Die Daten müssen korrekt sein und Ihr Vor- und Zuname mit den Angaben auf Ihrem Meldezette­l übereinsti­mmen. Stimmen die Daten nicht überein, funktionie­rt die Datenübert­ragung nicht. Und damit auch nicht das automatisc­he Absetzen Ihrer Spende von der Steuer.

Wofür gilt die neue Richtlinie?

Die neue Regel gilt nicht nur für Spenden an begünstigt­e Spendenorg­anisatione­n, sondern auch für: – Kirchenbei­träge – Freiwillig­e Weitervers­icherung in der gesetzlich­en Pensionsve­rsicherung – Nachkauf von Pensionsve­rsicherung­szeiten

Wie werden Ihre Daten geschützt?

Damit keine Fremden Zugang zu Ihren personenbe­zogenen Daten haben, überträgt sie die Spendenorg­anisation durch ein verschlüss­eltes Personenke­nnzeichen an Ihr Finanzamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Österreich­ische Datenschut­zrecht, das besonders streng und auf dem modernsten Stand der Technik ist.

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