Stiftung muss Franz Wests Erben Kunstwerke zurückgeben
Künstler-Nachlass. Der Übertrag von Werken Franz Wests an seine Stiftung war laut Gericht nicht korrekt.
Knapp fünf Jahre nach dem Tod des Künstlers Franz West am 25. Juli 2012 hat der Streit um dessen Nachlass einen vorläufigen Schlusspunkt erreicht: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied in erster Instanz, dass die Privatstiftung, deren Gründung West am Totenbett verfügte, die in ihrem Besitz stehenden Kunstwerke an die Erben zurückgeben muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über den Umfang der Werke wurden keine Angaben gemacht. Fest steht, dass der Bestand viele Millionen Euro wert ist, gehört West doch zu den renommiertesten Künstlern weltweit.
Nicht angenommen
Hat das Urteil Bestand, so ist es der bedeutendste Beschluss in einem Streit, der über lange Zeit und an vielen Fronten erbittert geführt wurde. Die Frage, ob West die Stiftung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gründete, war dabei zwar oft Thema, sie ist aber nicht die Grundlage der Entscheidung: Vielmehr sei die Übertragung von Wests Werken an die Stiftung „juristisch nicht richtig zustande gekommen“, erklärt Anwalt Christoph Kerres, dessen Kanzlei die Erben Wests im Prozess vertrat.
Um einer Stiftung nach der Gründung weitere Ver- mögenswerte zukommen zu lassen, bedürfe es nämlich einer Erklärung der annehmenden Partei – und eine solche habe es nie gegeben.
Kunst an die Kinder
West hinterließ bei seinem Tod seine Ehefrau Tamuna Sirbiladze – selbst eine angesehene Künstlerin – und zwei minderjährige Kinder. Sirbiladze erlag im März 2016 selbst einer schweren Krankheit. „Die beiden Waisenkinder wurden in weiterer Folge adoptiert, und der Nachlass wird unter der Obsorge des Adoptivvaters verwaltet“, heißt es in einer Erklärung von Kerres.
Seitens der Privatstiftung war man auf KURIERNachfrage zu keinem Statement bereit – die Sache sei noch „zu frisch“, man habe noch keine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens getroffen, hieß es nur. Nicht ganz so hoch wie bei der Bundespräsidentenwahl, aber doch Quotensieg auf ORF 2: Die Bayern-Komödie war top. Die Sitcom auf Pro 7 lag knapp vor dem Auftakt der Puls4-Sommergespräche mit Kanzler Christian Kern (126.000 Seher).