Kurier

Stiftung muss Franz Wests Erben Kunstwerke zurückgebe­n

Künstler-Nachlass. Der Übertrag von Werken Franz Wests an seine Stiftung war laut Gericht nicht korrekt.

- VON Weißblaue Geschichte­n 460.000 Zuseher The Big Bang Theory 133.000 Zuseher

Knapp fünf Jahre nach dem Tod des Künstlers Franz West am 25. Juli 2012 hat der Streit um dessen Nachlass einen vorläufige­n Schlusspun­kt erreicht: Das Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien entschied in erster Instanz, dass die Privatstif­tung, deren Gründung West am Totenbett verfügte, die in ihrem Besitz stehenden Kunstwerke an die Erben zurückgebe­n muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Über den Umfang der Werke wurden keine Angaben gemacht. Fest steht, dass der Bestand viele Millionen Euro wert ist, gehört West doch zu den renommiert­esten Künstlern weltweit.

Nicht angenommen

Hat das Urteil Bestand, so ist es der bedeutends­te Beschluss in einem Streit, der über lange Zeit und an vielen Fronten erbittert geführt wurde. Die Frage, ob West die Stiftung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gründete, war dabei zwar oft Thema, sie ist aber nicht die Grundlage der Entscheidu­ng: Vielmehr sei die Übertragun­g von Wests Werken an die Stiftung „juristisch nicht richtig zustande gekommen“, erklärt Anwalt Christoph Kerres, dessen Kanzlei die Erben Wests im Prozess vertrat.

Um einer Stiftung nach der Gründung weitere Ver- mögenswert­e zukommen zu lassen, bedürfe es nämlich einer Erklärung der annehmende­n Partei – und eine solche habe es nie gegeben.

Kunst an die Kinder

West hinterließ bei seinem Tod seine Ehefrau Tamuna Sirbiladze – selbst eine angesehene Künstlerin – und zwei minderjähr­ige Kinder. Sirbiladze erlag im März 2016 selbst einer schweren Krankheit. „Die beiden Waisenkind­er wurden in weiterer Folge adoptiert, und der Nachlass wird unter der Obsorge des Adoptivvat­ers verwaltet“, heißt es in einer Erklärung von Kerres.

Seitens der Privatstif­tung war man auf KURIERNach­frage zu keinem Statement bereit – die Sache sei noch „zu frisch“, man habe noch keine Entscheidu­ng bezüglich des weiteren Vorgehens getroffen, hieß es nur. Nicht ganz so hoch wie bei der Bundespräs­identenwah­l, aber doch Quotensieg auf ORF 2: Die Bayern-Komödie war top. Die Sitcom auf Pro 7 lag knapp vor dem Auftakt der Puls4-Sommergesp­räche mit Kanzler Christian Kern (126.000 Seher).

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