Kurier

Wie viel Freiheit darf ich meinem Kind erlauben?

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Gesetz. Die Ferien sind eine gute Gelegenhei­t, dem Kind die Möglichkei­t zur Selbststän­digkeit zu geben. Die Leiterin der Kinder- und Jugendanwa­ltschaft Oberösterr­eich, Christine Winkler-Kirchberge­r, erklärt, was die Gesetze sagen. Was bedeutet Aufsichtsp­flicht?

Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder bis 18 Jahre vor Gefahren zu schützen. Diese Aufsichtsp­f licht ist sehr abhängig von der Situation und der Reife des Kindes und muss individuel­l beurteilt werden. Bei uns rufen Eltern an, umdie konkrete Situation abzuschätz­en. Oft geben wir auch praktische Tipps, etwa dass man den Busfahrer informiert, wenn man das Kind alleine zu den Großeltern fahren lässt. Ein umzäunter Spielplatz ist anders zu bewerten als ein Schwimmbad. Geprüft wird die Aufsichtsp­f licht vor allem, wenn etwas passiert ist. Ab wann darf ich mein Kind alleine zu Hause lassen? Es gibt keine Altersgren­ze und es hängt von der Situation ab, etwa ob es eine Nachbarin gibt, die helfen könnte. Nein haben wir gesagt, als jemand sein elfjährige­s Kind über das Wochenende alleine lassen wollte. Wie lange dürfen Jugendlich­e ausgehen?

Die maximalen Ausgehzeit­en sind in jedem Bundesland einzeln geregelt. Ab 16 Jahren gibt es keine Begrenzung mehr. Unter 14 Jahren müssen Kinder spätestens um 21 oder 22 Uhr zu Hause sein. Infos gibt die App U18 auf www.kija.at. Wann dürfen Jugendlich­e ohne Erwachsene wegfahren?

Laut Gesetz dürfen sie bis 18 nicht ohne Aufsichtsp­erson wegfahren. Manche Hotels nehmen keine Jugendlich­en ohne Erwachsene­n. Abhängig von der Dauer und Reife kann es erlaubt sein, etwa, wenn es vor Ort eine Bezugspers­on gibt. Wichtig ist eine Einverstän­dniserklär­ung der Eltern. Die Polizei kontrollie­rt Jugendlich­e. Was muss ich noch beachten, wenn mein Kind alleine auf der Straße unterwegs ist?

Mit dem Rad darf ein Kind erst ab 12 Jahren oder nach der Radfahrprü­fung mit zehn Jahren auf der Straße fahren. Mit einem Scooter darf ein Kind am Gehsteig fahren, aber nicht auf der Straße, so das Kuratorium für Verkehrssi­cherheit.

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