Was alles ins Handgepäck darf
Sicherheit. Feuerzeug oder Nagelschere kommen oft zu Unrecht nicht mit
Durch die Verschärfungen der Sicherheitsauflagen in den vergangenen Jahren fehlt vielen beim Packen für die Flugreise mittlerweile der Durchblick. So gibt es die Mär, dass Feuerzeuge oder Nagelscheren nicht im Handgepäck verstaut werden dürften – was so nicht stimmt. Jeder Fluggast darf ein Feuerzeug mitnehmen, nur Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbenzin sind verboten.
Nagelscheren oder kleine -feilen dürfen ebenso im Handgepäck verstaut werden, solange sie nicht über sechs Zentimeter lang sind. Auch Einwegrasierer sind erlaubt. Verboten sind hingegen jegliche Arten von Waffen oder Handschellen. Und auch Sportler müssen auf- passen: Wer mit Golfschläger, Billardstock oder Kanupaddel reisen will, muss diese vor dem Flug am Schalter der Airline einchecken. Tennis-, Badminton- und Squashschläger sind wiederum erlaubt. Gehhilfen wie Krücken oder Stöcke dürfen mit.
Schuhe mit Stahlkappen dürfen auch getragen werden – aber erst nach einer Überprüfung.
Flüssigkeiten
Die größte Unsicherheit gibt es wohl bei der Mitnahme von Flüssigkeiten. Jeder Passagier darf in einem durchsichtigen Plastikbeutel Flüssigkeiten transportieren. Die Produkte dürfen aber nicht mehr als 100 ml enthalten. Der Beutel an sich fasst einen Liter. Als Flüssigkeiten gelten auch Gele, Lotionen und Cremen oder auch Marmelade. Wer während des Fluges auf diätische Nahrung oder flüssige Medikamente angewiesen ist, kann diese mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung bei sich tragen. Reist man mit Kleinkind, ist die Mitnahme von Babynahrung erlaubt.