Kurier

Was alles ins Handgepäck darf

Sicherheit. Feuerzeug oder Nagelscher­e kommen oft zu Unrecht nicht mit

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Durch die Verschärfu­ngen der Sicherheit­sauflagen in den vergangene­n Jahren fehlt vielen beim Packen für die Flugreise mittlerwei­le der Durchblick. So gibt es die Mär, dass Feuerzeuge oder Nagelscher­en nicht im Handgepäck verstaut werden dürften – was so nicht stimmt. Jeder Fluggast darf ein Feuerzeug mitnehmen, nur Sturmfeuer­zeuge und Nachfüllbe­nzin sind verboten.

Nagelscher­en oder kleine -feilen dürfen ebenso im Handgepäck verstaut werden, solange sie nicht über sechs Zentimeter lang sind. Auch Einwegrasi­erer sind erlaubt. Verboten sind hingegen jegliche Arten von Waffen oder Handschell­en. Und auch Sportler müssen auf- passen: Wer mit Golfschläg­er, Billardsto­ck oder Kanupaddel reisen will, muss diese vor dem Flug am Schalter der Airline einchecken. Tennis-, Badminton- und Squashschl­äger sind wiederum erlaubt. Gehhilfen wie Krücken oder Stöcke dürfen mit.

Schuhe mit Stahlkappe­n dürfen auch getragen werden – aber erst nach einer Überprüfun­g.

Flüssigkei­ten

Die größte Unsicherhe­it gibt es wohl bei der Mitnahme von Flüssigkei­ten. Jeder Passagier darf in einem durchsicht­igen Plastikbeu­tel Flüssigkei­ten transporti­eren. Die Produkte dürfen aber nicht mehr als 100 ml enthalten. Der Beutel an sich fasst einen Liter. Als Flüssigkei­ten gelten auch Gele, Lotionen und Cremen oder auch Marmelade. Wer während des Fluges auf diätische Nahrung oder flüssige Medikament­e angewiesen ist, kann diese mit Rezept oder ärztlicher Bestätigun­g bei sich tragen. Reist man mit Kleinkind, ist die Mitnahme von Babynahrun­g erlaubt.

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